Gesetzliche Unfallversicherung: Das ändert sich im kommenden Jahr
Meldeverfahren, Insolvenzgeldumlage, Altlastausgleich und Versicherung im Ehrenamt von Reform der Unfallversicherung betroffen
Das Jahr 2009 bringt eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen
Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum
Jahreswechsel hin. So müssen Arbeitgeber ab kommendem Jahr für jeden einzelnen
Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher genügte
eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Beiträge für das Insolvenzgeld
sind ab kommendem Jahr an die Einzugstellen der Krankenkassen zu zahlen. In der
gewerblichen Wirtschaft werden zudem die Altlasten der Berufsgenossenschaften
neu verteilt. Je nach Branche müssen sich Arbeitgeber auf eine Ent- oder
Belastung einstellen. Parteien können ihre ehrenamtlich tätigen Vorstände gegen
Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten im Ehrenamt versichern.
Hintergrund der Veränderungen ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Unfallversicherung (UVMG), das der Bundestag im vergangenen Sommer verabschiedet
hat.
Das UVMG enthält folgende
Regelungen:
Meldeverfahren
Bisher meldet der Arbeitgeber seiner
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der
Beschäftigen, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung
auf die Gefahrtarifstellen. Die Unfallversicherung errechnet aus diesem so
genannten Lohn- oder Entgeltnachweis den Beitrag für das zurückliegende
Jahr.
Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur gesetzlichen
Unfallversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen melden. Dazu müssen
sie das so genannte Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen,
mit dem sie schon heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung melden. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen
ist zukünftig also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine
Einzelmeldung pro Beschäftigten notwendig. Wichtig: Arbeitgeber sollten
möglichst Lohnbuchhaltungssoftware erwerben, die den entsprechenden
Datenbaustein bereits enthält. Für eine Übergangszeit kommen zudem beide
Verfahren zum Einsatz. Der Lohnnachweis entfällt erst ab
2012.
Hintergrund dieser Änderung ist der Übergang der Betriebsprüfung
von der Unfall- auf die Rentenversicherung. "Die gesetzliche Unfallversicherung
hat diese Neuregelungen von Beginn an strikt abgelehnt", sagt Dr. Joachim
Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Wir
befürchten, dass der Aufwand an Bürokratie
zunimmt."
Insolvenzgeld
Bisher zogen die Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen den Beitrag zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein,
die das Insolvenzgeld ausbezahlt. Ab Januar 2009 muss der Arbeitgeber den
Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen
Krankenkassen überweisen.
Verteilung der Altlasten
Beginnend mit der
Umlage für 2008 wird der bisherige Altlastausgleich der gewerblichen
Berufsgenossenschaften schrittweise auf die neue Lastenverteilung umgestellt.
Danach trägt zunächst jede Berufsgenossenschaft Belastungen in einer Höhe, die
dem aktuellen Unfall- und Erkrankungsgeschehen in den von ihr versicherten
Unternehmen entsprechen. Belastungen, die darüber hinausgehen, werden von der
Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen. Ziel dieser
Neuregelung ist also nicht, Branchen mit hohen Risiken pauschal zu entlasten,
sondern gezielt solche Belastungsunterschiede auszugleichen, die durch den
Strukturwandel bedingt sind.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes
können aufgrund dieser Umstellung mittelfristig mit einer Entlastung rechnen,
während Dienstleistungsunternehmen sich auf leicht steigende Beiträge einstellen
müssen. Die Zusatzbelastung wird jedoch nach Einschätzung von Experten nur in
seltenen Fällen mehr als 0,2 Prozent der Lohnsumme erreichen. Durch eine
Freibetragsregelung werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Verteilung
der Solidarlast begünstigt. Gemeinnützige Unternehmen sind von der
Lastenverteilung ausgenommen.
Unfallversicherung im Ehrenamt
Seit 2005
haben Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich tätigen Funktionäre freiwillig
in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle zu versichern. Diese
Möglichkeit steht nun auch den politischen Parteien offen. Zuständiger
Versicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (www.vbg.de) in Hamburg.
Herr Stefan Boltz
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