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11.04.2007 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Unfallversicherung: Weniger als eine Milliarde Euro für Insolvenzgeld

Belastung der Wirtschaft auf tiefstem Stand seit 1995

Die Aufwendungen für das Insolvenzgeld waren 2006 so niedrig wie schon lange nicht mehr. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegen. Danach muss die deutsche Wirtschaft für das vergangene Jahr deutlich weniger als eine Milliarde Euro aufbringen, um bei Insolvenzen offene Entgeltansprüche von Arbeitnehmern einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auszugleichen. Die Gesamtumlage belief sich auf 829.079.164 Euro, der Beitragssatz auf 0,13 Prozent (2005: 0,20 Prozent). Zuletzt hatten die Unternehmen 1995 weniger als eine Milliarde Euro (1,69 Mrd. DM) für Insolvenzgeld aufwenden müssen.

"Trotz dieser positiven Entwicklung fordern wir, die Unfallversicherung vom Einzug des Insolvenzgelds zu befreien", betonte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Unfallversicherungsträger werden beim Insolvenzgeld als Inkasso-Stelle der BA tätig. "Die Unternehmen haben diesen Unterschied jedoch nie nachvollzogen. Das hat uns viel unberechtigte Kritik eingebracht, als die Insolvenzgeldumlage noch wesentlich höher war."! 2002 hatte die Belastung noch ein Volumen von 1,92 Milliarden Euro.

Neben den Aufwendungen für das Insolvenzgeld müssen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der BA auch die Verwaltungskosten erstatten, die bei der Auszahlung des Insolvenzgeldes entstehen, sowie die angefallenen Zinsen. Nach Schätzungen der BA werden sich die Verwaltungskosten und Zinsen auf rund 54 Millionen Euro belaufen. Die genauen Zahlen hierzu sollen Ende Mai vorliegen.

Hintergrund

Insolvenzgeld erhalten Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers als Ausgleich für offene Entgeltansprüche. Es wird von den Agenturen für Arbeit ausgezahlt. Um versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, überweisen die Arbeitsagenturen auch Beiträge zur Sozialversicherung. Der Gesetzgeber hat den Unfallversicherungsträgern den Beitragseinzug für das Insolvenzgeld bereits 1974 übertragen, um durch die Kopplung mit dem Einzug des Beitrages zur Unfallversicherung Verwaltungskosten zu reduzieren.



Herr Stefan Boltz
Tel.: 030 - 2887-6362
E-Mail: stefan.boltz@hvbg.de

Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
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