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31.05.2007 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen

(OVB) Bisweilen bedienen sich Unternehmen externer Dienstleister, die selbstständig tätig sind. Bei genauerem Hinschauen stellt sich aber hin und wieder heraus, dass diese „Selbstständigen“ letztlich zu den gleichen Bedingungen tätig sind wie fest in der Firma Angestellte. Hier stellt sich unter anderem die Frage nach der sozialen Absicherung. Beispielsweise wenn im Unternehmen der formell Selbstständige einen Unfall erleidet. Kürzlich musste sich das Bundessozialgericht (BSG) mit eben solch einem Fall beschäftigen. Entscheidung unter dem Aktenzeichen B 2 U 6/06 R: Ist jemand formell gesehen als Selbstständiger für ein Unternehmen tätig, aber sind seine Arbeitsbedingungen weit gehend identisch mit denen von fest Angestellten, so muss die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall des Selbstständigen zahlen.



Frau Antje Schweitzer
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