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04.02.2008 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen

Von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind Kinder und Jugendliche nur in der Schule und im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und zurück. Doch es gibt bisweilen auch die eine oder andere recht behutsame Ausnahme von dieser Regel. Dies zeigt eine Entscheidung vom Bundessozialgericht (BSG) unter dem Aktenzeichen B 2 U 29/06. Im vorliegenden Fall war ein achtjähriger Schüler auf dem Heimweg bei einem Unfall verletzt worden. Problematisch wurde die ganze Sache, weil der Junge nicht den direkten Weg von der Schule nach Hause genommen hatte, sondern einen Umweg. Dies allerdings unbeabsichtigt. Er hatte nämlich den Bus gewählt, jedoch die richtige Ausstiegsstation verpasst, weil er in ein Gespräch mit einem Mitschüler vertieft war. Diese Tatsache wertete die gesetzliche Unfallversicherung als „Umweg” und verweigerte die Leistung. Durfte sie aber nicht, entschied das höchste deutsche Sozialgericht unter dem genannten Aktenzeichen. Tipp: Eltern, die solche Querelen mit der gesetzlichen Unfallversicherung vermeiden wollen, sollten eigene Vorsorge treffen und eine private Unfallversicherung abschließen. Diese leistet nämlich rund um die Uhr, also auch in der Freizeit und während des Urlaubs.



Frau Antje Schweitzer
Pressesprecherin
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Gesetzliche-Unfallversicherung-muss-zahlen-ps_7900.html