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21.06.2010 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Unfallversicherung startet Informationskampagne zur Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Sie sorgt damit für Rechtssicherheit und betrieblichen Frieden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angesichts einer aktuellen dimap-Umfrage hin, nach der nur einer von fünf Arbeitgebern die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht durch die Unfallversicherung kennt.

"Als Mitglied von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen Unternehmen keine Schadensersatzansprüche ihrer Angestellten fürchten", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Umso mehr hat es uns überrascht, dass die Haftungsablösung als eine zentrale Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung so vielen Arbeitgebern unbekannt ist. Denn immerhin schützt sie die Betriebe damit vor Existenz bedrohenden Schadensersatzklagen." Das ist ein großer Vorteil im internationalen Vergleich: Klagen aufgrund von Asbest-Berufskrankheiten haben in den USA beispielsweise ganze Unternehmen an den Rand des Ruins gebracht.

"Die Unkenntnis über die Haftungsablösung zeichnet auch manchen Beitrag in der Diskussion um Reformen in der gesetzlichen Unfallversicherung aus", erläutert Breuer. Eine Informationskampagne soll nun auch zur Versachlichung dieser Diskussion beitragen.

Die Kampagne entstand aus der Zusammenarbeit der DGUV Kommunikation mit einem prämierten Grafikbüro. Zentrales Element ist eine Serie auffälliger Anzeigen, mit deren Hilfe Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Haftungsablösung bekannter und ihre Leistungen gegenüber den Arbeitgebern transparenter machen wollen. Die typografischen Anzeigen auf leuchtend rotem Untergrund wurden auf ihre Akzeptanz bei der Zielgruppe hin evaluiert und werden in den Medien der Unfallversicherung für die Betriebe geschaltet, um die Zielgruppe unmittelbar zu erreichen. Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über einige der auflagenstärksten Publikationen zu Arbeit, Prävention und Gesundheit in Deutschland. Die Mitteilungsblätter von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die ihre 3,5 Millionen Mitgliedsbetriebe erreichen, sowie Zeitschriften wie "Arbeit und Gesundheit" mit einer Auflage von rund 400.000 sind eine deutliche Größe in der Medienlandschaft.

"Mit diesen Mitteln gelingt es uns, quasi ohne Kostenaufwand eine maximale Verbreitung zu erzielen", sagt Gregor Doepke, DGUV-Kommunikationsleiter. "In einem zweiten Schritt werden dann Fotoanzeigen mit vertiefenden Texten geschaltet, die über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären." Neben den Anzeigen gibt es einen Flyer sowie einen Internetauftritt unter www.dguv.de/wir-haften, der weitere Informationen zur Haftungsablösung enthält.

Die Haftungsablösung gibt es bereits seit der Gründung der Unfallversicherung vor 125 Jahren. Sie betrifft nicht nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, sondern auch das Verhältnis der Beschäftigten untereinander.



Pressestelle
Herr Stefan Boltz
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