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16.04.2007 - dvb-Presseservice

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt

(OVB) Glück gehabt, kann man da nur sagen. Ein Arbeitnehmer verunglückte nämlich in seinem Firmenfahrzeug und trug erhebliche körperliche Schäden davon. Weil die ganze Sache auf einer Dienstreise passiert war, zahlte die gesetzliche Unfallversicherung. Aber damit gab sich der Unfall-Geschädigte nicht zufrieden. Darüber hinaus verlangte er nämlich noch Schmerzensgeld von seinem Chef. Zu unrecht, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 8 AZR 349/03. Es ist menschlich verständlich, dass der Geschädigte finanziell weit reichende Ansprüche stellte. Vielleicht wäre es besser gewesen, rechtzeitig privat vorzusorgen, anstatt sich auf eine Klage vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht zu verlassen. Sinnvoll ist es nämlich meistens, eine private Unfallversicherung und vor allem eine Berufsunfähigkeits-Police abzuschließen. Mit beiden werden die gesetzlichen Leistungen, sofern es sie denn überhaupt gibt, erheblich erweitert. Folge: Als Betroffener kann man im Ernstfall seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten.



Frau Antje Schweitzer
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