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28.09.2007 - dvb-Presseservice

Gesetzlicher Anspruch auf Firmenrente ist verfassungsgemäß

(OVB) Firmen, ob nun Großunternehmen oder Mittelständler, müssen – per Gesetz dazu verpflichtet – ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Auf Basis der so genannten Entgeltumwandlung in bestimmten Grenzen steuerfrei und über das Jahr 2008 hinaus auch von Sozialabgaben befreit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste kürzlich überprüfen, ob diese gesetzliche Verpflichtung verfassungsgemäß ist. Ja, so die Entscheidung des BAG unter dem Aktenzeichen 3 AZR 14/06.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.