Gestohlenes Auto: Käufer kann zurücktreten

An gestohlenen Sachen kann niemand rechtlich Eigentum erwerben. Wenn sich also beim Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass dieser als gestohlen gemeldet ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wie der Bundesgerichtshof entschieden h ...

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