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21.03.2007 - dvb-Presseservice

Gesund durch Hund

Bewegung sei die beste Therapie, meinte der Arzt und riet einer Frau mit Rücken- und Kniebeschwerden, sich einen Hund anzuschaffen. Die Patientin folgte dem Rat und ging von nun an täglich fleißig Gassi. Tatsächlich besserten sich bald ihre Beschwerden. Dann erkrankte ihr tierischer Begleiter an Diabetes. Die Frau ließ den Hund behandeln und wollte die 2.807 Euro Tierarztkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Immerhin habe der Hund für sie eine therapeutische Funktion und ohne ihn drohe eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Das sah das Finanzgericht Rheinland-Pfalz anders und versagte den Steuerabzug (Az.: 6 K 2079/06). Die Frau hätte bessere Karten gehabt, wenn ein Amtsarzt vor der Anschaffung des Hundes die therapeutische Notwendigkeit bescheinigt hätte, meinen ARAG Experten.



Frau Brigitta Mehring
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