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22.11.2010 - dvb-Presseservice

Gesundheit braucht aufgeklärte Patienten

BZÄK befürwortet die Stärkung der Patienten-Mündigkeit

Eine wichtige Neuerung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) aus Patientensicht ist die feste Verankerung der unabhängigen Patientenberatung in die gesetzliche Krankenversicherung ab 2011. Die Patientenorientierung im Gesundheitswesen ist aus Sicht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein richtiger Schritt. „Von einer kompetenten Patientenberatung profitieren Patienten und Versicherte. Sie erhalten professionelle Informations- und Beratungsangebote und werden darin gestärkt, ihre Rechte selbständig wahrnehmen zu können“, so der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dietmar Oesterreich.

Bisher wurde die unabhängige Patientenberatung im Rahmen eines Modellvorhabens gefördert. Die gewonnenen Erkenntnisse aus vier Jahren Modelllaufzeit wurden heute von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Berlin präsentiert:

Seit 2006 haben etwa 250.000 Patienten Rat, Hilfe und individuell angepasste Informationen erhalten. Aber auch 7.645 Beschwerden z. B. über Behandlungen oder Rechnungen gingen im ersten Halbjahr 2010 bei der UPD ein. „Informationsbedürfnis und Beschwerden über Behandler oder Krankenkassen sind ein Zeichen für Transparenz und die Einbindung des Patienten. Die Patienten werden mündiger gemacht – das bringt Verantwortung und natürlich auch Nachfragen“, erklärt Oesterreich.

Zwar ist das Verhältnis von ca. 2.300 Beschwerden im zahnärztlichen Sektor zu den im ersten Halbjahr 2010 ca. 40 Millionen durchgeführten Behandlungsfällen äußerst gering. Trotzdem nimmt die Zahnärzteschaft diese Ergebnisse sehr ernst und geht aktiv mit dem Thema im Rahmen der eingerichteten Patientenberatungsstellen sowie Gutachter- und Schlichtungsstellen in ihren Organisationen um. „Gerade im zahnmedizinischen Bereich ist der Patient durch die unterschiedlichen wissenschaftlich anerkannten Therapieoptionen und die gesetzlichen Entscheidungen zur Kostenbeteiligung stärker in die Behandlungsabläufe involviert. Insbesondere die finanzielle Beteiligung der Patienten führt häufig zu Nachfragen.“, so Oesterreich weiter.

Nach den Vorstellungen des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (MdB), soll die unabhängige Patientenberatung ab Januar im Rahmen einer verankerten Berichtspflicht über die Anfragen und Beschwerden eine patientenorientierte Rückmeldefunktion in das Gesundheitssystem gewährleisten.



Pressestelle
Frau Jette Krämer
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Bundeszahnärztekammer
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