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02.10.2006 - dvb-Presseservice

Gesundheitsfonds darf kein Verwaltungsmoloch werden

"Der Gesundheitsfonds darf nicht durch die Gestaltung des Beitragseinzuges zu einem unüberschaubaren Verwaltungsmoloch werden", erklärten der stellvertretende Kolping-Bundesvorsitzende Ulrich Vollmer und der Vorsitzende des Bundesfachausschusses Zukunft der Arbeitswelt, Ulrich Benedix, in Köln. Beide stellten ein Eckpunktepapier des Kolpingwerkes Deutschland vor, in dem Vorschläge zur Umgestaltung des Gesundheitswesens präsentiert werden. "Wir wollen uns als katholischer Sozialverband damit in die politische Diskussion einbringen."

Das Kolpingwerk befürwortet die Einführung des Gesundheitsfonds, wenn dieser in einigen Punkten gegenüber den Vereinbarungen der Großen Koalition im Eckpunktepapier vom Juli 2006 abgeändert wird. Der Verband sieht keinen Sinn darin, den Beitragseinzug in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsfonds zu verlagern. Der Gesundheitsfonds werde auch funktionieren, wenn die Kassen die Beiträge einzögen. Der Verband erwartet, dass sich die Koalitionsparteien in diesem Punkt noch weiter aufeinander zu bewegen werden.

Die Festlegung des Beitragssatzes für diesen Fonds sollte dabei einem Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen vorbehalten sein. Somit sind Versicherte und Arbeitgeber im Rahmen der Selbstverwaltung an der Entscheidung beteiligt. Der einheitliche Beitragssatz muss nach den Vorstellungen des Kolpingwerkes deutlich im unteren Bereich des bisherigen Beitragssatzspektrums verankert sein. Das bedeute, so das Kolpingwerk, dass einige Kassen einen zusätzlichen Beitrag erheben müssten, um ihre Kosten abzudecken. Insgesamt entstehe so eine Wettbewerbssituation, die zu begrüßen sei. "Das wird sich positiv auf die Lohnnebenkosten auswirken", hofft Vollmer. So könne eines der wichtigsten Reformziele erreicht werden.

Das Kolpingwerk setzt sich für die Beibehaltung der jetzigen Beitragsbemessungsgrenze ein. Allerdings sollten zur Festsetzung der Beiträge neben dem Erwerbseinkommen alle positiven Einkünfte, also auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen, herangezogen werden.

"Die Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern müssen auch durch die Gesundheitsreform verbessert werden", betont Ulrich Benedix ein gesellschaftspolitisches Anliegen des Verbandes. Die Gesundheitskosten für alle Kinder sollen nach dem Kolping-Vorschlag ebenso wie das Mutterschaftsgeld und andere an die Kindererziehung geknüpften Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden. "Die kostenlose Mitversicherung der Ehegatten ohne eigenes Einkommen soll beibehalten werden. Sie steht regelmäßig im Zusammenhang mit Kindererziehung und familiärer Pflege", ergänzt Ulrich Vollmer.

Das Positionspapier des Kolpingwerkes kann im Internet unter www.kolping.de herunter geladen werden.



Referent für Öffentlichkeitsarbeit und innerverbandliche Kommunikation
Herr Heinrich Wullhorst
Tel.: +49 (0) 221 / 207 01-241
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de

Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Deutschland
www.kolping.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Gesundheitsfonds-darf-kein-Verwaltungsmoloch-werden-ps_2494.html