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05.03.2008 - dvb-Presseservice

Gesundheitsreform 2007 verstößt gegen europäisches und deutsches Recht

Das Angebot von Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen verstößt gegen europäisches und deutsches Recht. Zu diesem Ergebnis kommt ein wissenschaftliches Gutachten, das am 4. März 2008 in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Autoren, die Berliner Rechtsprofessoren Siegfried Klaue und Hans-Peter Schwintowski, haben untersucht, welche Grenzen das europäische und nationale Recht den gesetzlichen Krankenkassen beim Angebot von Wahltarifen und Zusatzversicherungen setzt.

Anlass ist der Vorstoß einiger Kassen, ihren Versicherten Zusatztarife, etwa im Bereich der Krankenhausunterbringung oder beim Zahnersatz, anzubieten, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang hinausgehen. Entsprechende Klagen des PKV-Verbandes und eines privaten Krankenversicherungsunternehmens sind zurzeit bei einem Landessozialgericht anhängig.

Das Gutachten, das von der Debeka Krankenversicherung aus Koblenz in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass das Angebot von Zusatzversicherungen durch gesetzliche Krankenkassen insbesondere gegen Artikel 86 des EG-Vertrages verstößt. Diese Verstöße seien noch vor deutschen Gerichten und vor den europäischen Institutionen (Kommission und Gerichtshof) zu klären.

Darüber hinaus ist nach Aussage der Gutachter jedes Angebot einer Zusatzversicherung durch eine gesetzliche Krankenversicherung nach europäischem und deutschem Wettbewerbs- und Kartellrecht als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 82 EG-Vertrag und § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung anzusehen.

Uwe Laue, der Vorstandsvorsitzende der Debeka Krankenversicherung, erklärte dazu auf der Pressekonferenz: „Das Angebot von Zusatzversicherungen als Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes ist seit jeher über nationale Grenzen hinweg Aufgabe und Betätigungsfeld privater Krankenversicherungsunternehmen. Wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen nun in den Wettbewerb innerhalb eines bis jetzt funktionierenden Marktes drängt, so hat das gravierende Auswirkungen sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen als auch für die privaten Krankenversicherer.

Die unternehmerischen Aktivitäten von gesetzlichen Krankenkassen fallen eindeutig unter das Wettbewerbsrecht. Die Krankenkassen verlieren damit ihre privilegierte Stellung als reines soziales Sicherungssystem.

Im Hinblick auf die Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind die Angebote der gesetzlichen Kassen ein unzulässiger Eingriff in den Markt, da die Chancengleichheit massiv verletzt wird: Gesetzliche Krankenkassen sind im Gegensatz zu privaten Krankenversicherern steuerlich privilegiert, sie müssen kein Eigenkapital hinterlegen, keine Alterungsrückstellungen bilden und verfügen über das Adressmonopol von über 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Sie agieren in diesem Markt systemwidrig als Gewerbetreibende und haben gegenüber den privaten Krankenversicherern nicht zu rechtfertigende Vorteile.

Es geht in diesem Zusammenhang nicht nur um die PKV-Unternehmen als Wirtschaftseinheiten, sondern in erster Linie um die dort versicherten Menschen. Gerade als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat die Debeka, die ausschließlich ihren Versicherten verpflichtet ist, hier eine besondere Verantwortung für ihre Mitglieder.

Das vorliegende Gutachten der beiden renommierten und verbraucherorientierten Professoren belegt eindrucksvoll den Verstoß des Angebots von Zusatzversicherungen durch die GKV gegen Europa- und Kartellrecht. Deshalb sind hier nicht Landessozialgerichte, sondern der Europäische Gerichtshof beziehungsweise die deutschen Kartellgerichte gefragt. 

Das eindeutige Ergebnis des Gutachtens bestätigt uns letztlich auch darin, dass die kurz bevorstehenden Verfassungsbeschwerden der meisten privaten Krankenversicherer gegen das gesamte „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ erfolgreich sein werden, und zwar in erster Linie zum Nutzen der Verbraucher und der künftigen Generationen.“   



Herr Dr. Gerd Benner
Tel.: 0261/498-1100
E-Mail: presse@debeka.de

Debeka Versicherungen und Bausparkassen
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56073 Koblenz
http://www.debeka.de/