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05.02.2007 - dvb-Presseservice

Gesundheitsreform: Ein Gesetz, das niemand wirklich will, verschlechtert die Rahmenbedingungen der PKV

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ durch den Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte:

„Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das von nahezu allen Experten, den Akteuren im Gesundheitswesen sowie den Menschen in Deutschland einhellig abgelehnt wird. Sie alle und auch die Abgeordneten selbst wissen, dass das erklärtermaßen wichtigste Reformprojekt dieser Regierung im Prinzip gescheitert ist und keines der großen, strukturellen Probleme des Gesundheitssystems gelöst wird.

Auch wenn das in den Entwürfen des Gesundheitsministeriums ursprünglich angelegte unmittelbare Aus für die PKV in der Schlussphase der Beratungen noch abgewendet werden konnte, so bewirkt das Gesetz doch eine erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die PKV und ihre Versicherten.

Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung der genauen materiellen Auswirkungen und juristischen Konsequenzen steht fest: Der vorgesehene Basistarif und die Portabilität von Alterungsrückstellungen greifen in privatrechtliche Versicherungsverträge ein und werden zu teils deutlichen Beitragssteigerungen in der PKV führen.

Dass nunmehr – in letzter Minute sogar noch aufgestockte – Steuermittel ausschließlich zugunsten der GKV eingesetzt werden, verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz.

Die staatliche Einflussnahme auf die PKV wächst an: Von der Ausgestaltung des Basistarifs über die Verpflichtung zur Übernahme hoheitlicher Aufgaben bis hin zur Pflicht zur Versicherung, deren Grenze zur Bürgerzwangsversicherung fließend und von SPD-Seite bereits verbal überschritten ist.

Die PKV-Unternehmen werden alles daran setzen, dass die gesetzlichen Neuregelungen eben nicht in Richtung einer für alle Menschen in Deutschland nachteiligen Einheitsversicherung führen. Auch weiterhin bieten die privaten Krankenversicherer umfassende Wahlmöglichkeiten, medizinischen Hochleistungsschutz und eine generationengerechte Finanzierung an.

Der Gesetzgeber hat es versäumt, im Gesundheitswesen stärker auf die von Fachleuten befürwortete Kapitaldeckung zu setzen und damit die Finanzierung der medizinischen Versorgung demografiefest zu machen. Umso wichtiger ist es, dass dieser Schritt bei der nun anstehenden Reform der Pflegeversicherung gegangen wird. Unser durchgerechnetes Konzept einer ergänzenden privaten Zusatzversicherung liegt vor.“



Frau Ulrike Pott
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