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05.02.2007 - dvb-Presseservice

Gesundheitsreform: Partnerschaftsmodell in der häuslichen Krankenpflege bleibt bestehen

Bundestag lehnt Streichung der Bundesrahmenempfehlung für die häusliche Krankenpflege ab

Auch in Zukunft wird die häusliche Krankenpflege nicht alleine von den Krankenkassen bestimmt, sondern die Spitzenverbände der Pflegedienste wirken an deren Ausgestaltung weiterhin mit. Dieses ist das Ergebnis der im Gesundheitsausschuss des Bundestages beschlossenen Änderungsanträge zur Gesundheitsreform, mit der die ursprünglich geplante Streichung der Bundesrahmenempfehlung für die häusliche Krankenpflege zurück genommen wird. Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung die Gesundheitsreform mit diesen Änderungsanträgen verabschiedet.

„Dieses ist ein Erfolg. Damit bleibt das Partnerschaftsmodell für die häusliche Krankenpflege bestehen“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Ein wichtiges Signal: die Pflegeeinrichtungen sind Verhandlungspartner und können nicht einfach aus dem Gesetz gestrichen werden.“

„Wer Leistungseinschränkungen bei der häuslichen Krankenpflege verhindern will, muss die Beteiligung der Pflege sicherstellen. Deshalb begrüßen wir die Änderung nachdrücklich“, so Tews.

Im Zuge der Verhandlungen um die Bundesrahmenempfehlung hat der bpa zusammen mit anderen Verbänden immer wieder die Einbeziehung von wichtigen behandlungspflegerischen Leistungen gefordert. Diese Forderungen führten häufig durch Gerichtsentscheidungen auch zur Aufnahme in den Leistungskatalog der häuslichen Krankenpflege.

Der bpa hatte sich gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden bei den verantwortlichen Politikern gegen die Streichung der Bundesrahmenempfehlung gewandt und für eine qualifizierte Beteiligung der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) eingesetzt. Ziel war es, dass an Richtlinien, die der GBA beschließt und die Auswirkungen auf die Pflege haben, die Spitzenverbände der Pflegeeinrichtungen beteiligt werden. Bisher gibt es dabei lediglich ein Anhörungsrecht. Dieses bleibt jetzt bestehen.

„Wir sind den Koalitionsfraktionen dankbar für den Erhalt der Bundesrahmenempfehlung. Mit Bedauern müssen wir allerdings zur Kenntnis nehmen, dass eine unmittelbare Beteiligung der Pflege im GBA nicht erreicht werden konnte, obwohl dort neben der häuslichen Krankenpflege über diverse weitere Pflegeleistungen entschieden wird. Pflege wird immer wichtiger. Die Fachkompetenz der Pflege sollte deshalb im GBA nicht außen vor bleiben“ so Tews.

Der vom Bundestag beschlossenen Gesundheitsreform muss der Bundesrat noch zustimmen.



Herr Bernd Tews
Tel.: 030 / 30 87 88 60
Fax: 030 / 30 87 88 89
E-Mail: bund@bpa.de

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
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