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12.12.2008 - dvb-Presseservice

Gesundheitsreform macht private Krankenversicherung teurer

Die Interessen der Verbraucher stellte der Bund der Versicherten (BdV) am Mittwoch in einer Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in den Mittelpunkt. Anlass war eine Verfassungsbeschwerde privater Krankenversicherer, die sich durch die Gesundheitsreform in ihren grundgesetzlichen Rechten eingeschränkt sehen. Der BdV nahm als einzige Verbraucherorganisation an dem Verfahren teil. Lilo Blunck, BdV-Vorstandsvorsitzende: „Falls die Bundesregierung die private Krankenversicherung abschaffen will, sollte sie das offen sagen. Das derzeitige Verhalten ist alles andere als verbraucherfreundlich.“

Der BdV hat sich nicht nur mit einem von Professor Wolfgang Römer, dem ehemaligen Versicherungsombudsmann und Richter am Bundesgerichtshof a. D., erarbeiteten Gutachten an dem Verfahren beteiligt. Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte hat zudem eine Umfrage unter seinen annähernd 52.000 Mitgliedern durchgeführt.

Die Einführung eines so genannten Basistarifs erhöht die Beiträge der Krankenvollversicherten. In dem neuen Tarif muss der Versicherer unabhängig vom Gesundheitszustand jeden aufnehmen. Er darf aber keinen Beitragszuschlag verlangen oder Erkrankungen ausschließen. Außerdem ist der Beitrag in der Höhe begrenzt. Schon jetzt ist abzusehen, dass der Tarif nicht kostendeckend sein kann. Die Zeche bezahlen die Bestandskunden: Schließlich muss der Versicherer mit deren Beiträgen den Basistarif subventionieren. Damit nähme die Spirale der Beitragserhöhungen mächtig Fahrt auf.

Welches Ausmaß das annehmen kann, macht die BdV-Umfrage deutlich: Fast ein Fünftel der 1.680 teilnehmenden Privatversicherten kann sich schon jetzt vorstellen, in den Basistarif zu wechseln. Und: Nahezu zwei Drittel haben in jüngster Zeit Beitragssteigerungen von mehr als fünf Prozent, ein Drittel davon sogar über zehn Prozent hinaus, hinnehmen müssen.

Der BdV begrüßt im Sinne der Verbraucher mehr Wettbewerb unter den Gesellschaften. In diesem Zusammenhang hat sich Professor Römer grundsätzlich für die Mitnahme der Alterungsrückstellungen bei einem Anbieterwechsel ausgesprochen. Er sieht allerdings noch deutlichen Optimierungsbedarf in deren Ausgestaltung. Lilo Blunck: „Am Ende spielt das Gesetz Versicherte gegen Versicherte aus.“



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