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23.11.2006 - dvb-Presseservice

Gesundheitsreform mit hoher Fehlerquote: Handwerkliche Mängel, massive Umsetzungsschwierigkeiten und verfassungsrechtliche Probleme

Die Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen warnen vor den massiven Folgen der geplanten Gesundheitsreform. Auf einer Pressekonferenz stellten sie eine Mängel-Liste vor, auf der die (verfassungs-)rechtlichen Probleme sowie die Regelungen des Gesetzes, die nicht umsetzbar sind, dargestellt werden. Angesichts der zahlreichen Probleme und in Anbetracht der massiven Kritik der Bevölkerung, der grundsätzlichen Bedenken von Leistungserbringern sowie der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen forderten die Organisationen einen grundsätzlichen Neuanfang bei der Reform, um schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung zu verhindern. Weder würden die Finanzierungsprobleme der GKV gelöst, noch enthalte die Gesetzesvorlage überzeugende und umsetzbare Normen zum sinnvollen wettbewerblichen Umbau der Strukturen.

Die Organisationen erklärten, die Anhörungen im Bundestagsausschuss für Gesundheit hätten deutlich gemacht, dass viele Regelungen überhaupt nicht umsetzbar seien. Als Beispiel nannten sie das geänderte Haftungsrecht kombiniert mit dem Zusatzbeitrag, das viele Krankenkassen in den Ruin treiben könne und dazu führe, dass Gläubiger auf ihren Rechnungen sitzen blieben. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft einer Region. Auch die Beitrittsregelung von Nichtversicherten in die GKV und zum PKV-Basistarif müsse dringend geändert werden. Die bislang vorgesehene Regelung sei missbrauchsanfällig, da sie zu Mitnahmeeffekten einlade. So könnten Menschen so lange auf den Versicherungsschutz verzichten und damit Beiträge "sparen", bis sie Leistungen benötigen. Darüber hinaus würde der PKV-Basistarif mit seinen vielfältigen Höchstbeiträgen – wie viele Rechtsgutachten bestätigen – zu verfassungswidrigen Eingriffen in die Verträge der heute Privatversicherten führen, die drastische Beitragserhöhungen zur Folge hätten. Die mit dem Basistarif angelegte Mechanik sei für die PKV Existenz bedrohend.

Im vertragsärztlichen Bereich sind die Normen zur Reform der vertragsärztlichen Vergütung in der vorliegenden Form nicht umsetzbar. Im Übrigen ist die Grenzziehung zwischen kollektivvertraglicher Versorgung und einzelvertraglichen Regelungen ordnungspolitisch indifferent.

Die "Sanierungsbeiträge" der verschiedenen Sektoren sind im Grunde, der Höhe und der Struktur nach nicht nachzuvollziehen.

Die Einführung eines Verschuldensprinzips in die GKV (Bindung der Überforderungsklausel an "therapiegerechtes" Verhalten) ist weder rechtsstaatlich umsetzbar noch ordnungspolitisch im GKV-Kontext akzeptabel.

Unabhängig von den grundsätzlichen Einwänden gegen die geplante Reform, angefangen bei den Beitragssatzsteigerungen bis hin zu der drohenden Verstaatlichung und Vereinheitlichung, seien dies Probleme, die kein Abgeordneter ignorieren könne, so die Organisationen abschließend. Am Besten wäre es für Versicherte, Kranke und Beitragszahler, die Regierung hätte die Kraft zu einem Neuanfang.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



Verbandspolitik - Marktsicherung - Öffentlichkeitsarbeit
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