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22.06.2007 - dvb-Presseservice

Gesundheitsreform zum Trotz: Private Krankenversicherung bleibt Motor für Qualität und Fortschritt im Gesundheitswesen

Auf seiner Jahrestagung in Berlin hat der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. die Bedeutung einer starken, kapitalgedeckten PKV für das Gesundheitssystem in Deutschland betont.

„Die zentralen gesundheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft – die Finanzierung des medizinisch-technischen Fortschritts und die Alterung der Bevölkerung – werden sich ohne PKV nicht bewältigen lassen. Wenn „Gesundheit“ ein Wachstumsmarkt in Deutschland bleiben soll, geht das nur mit einer starken PKV“, so der Vorsitzende des Verbandes, Reinhold Schulte, vor Vertretern der PKV-Mitgliedsunternehmen und der Presse.

Während sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), forciert durch das GKV-WSG, nicht nur nach eigener Einschätzung in Richtung einer politisch gewollten Standardversorgung entwickelt, bekennt sich die PKV zum medizinischen Fortschritt im Gesundheitswesen: „Fortschritt wird bei uns nicht ausgebremst. Die PKV ist und bleibt eine budgetfreie Zone“, sagte Schulte.

Trotz ihrer durch die Gesundheitsreform erschwerten Rahmenbedingungen ist die PKV zuversichtlich, die Menschen auch in Zukunft mit individuellen, generationengerecht finanzierten Versicherungsprodukten überzeugen zu können: „Leistungssicherheit, freie Arzt- und Krankenhauswahl, guter Service, Zugang zu medizinischen Innovationen – diese Stärken der PKV gewinnen vor dem Hintergrund des politisch initiierten Rationierungskurses in der GKV immer mehr an Bedeutung“, so der Verbandsvorsitzende.

Schulte kündigte an, einen Qualitätsstandard ‚Privatmedizin’ voranzutreiben: „Die PKV strebt an, gemeinsam mit den Ärzten neue Maßstäbe für die Behandlung von Privatversicherten zu entwickeln. Außerdem wollen wir auf Preise, Mengen und Qualität von Arzneien, Methoden und Heilbehandlungen stärker Einfluss nehmen – in fairer Partnerschaft mit allen Leistungserbringern.“

Auf der Tagung zog die PKV kritische Bilanz zu der im April in Kraft getretenen Gesundheitsreform. Gegen die Verpflichtung zur Einführung des Basistarifs mit seinem rigiden Bedingungswerk werden PKV-Unternehmen Verfassungsbeschwerde einlegen. Auch bei der Mitgabe von Alterungsrückstellungen für den Bestand bestehen aus Sicht der Branche und renommierter Verfassungsrechtler unüberwindbare verfassungs­rechtliche Hürden.

Ungeachtet dessen arbeitet die PKV an einer angemessenen Umsetzung des ihr vom Gesetzgeber auferlegten Basistarifs. „Angemessen heißt dabei: Wenn der Basistarif der GKV vergleichbar sein soll, muss er auch mit entsprechenden Leistungsbegrenzungen, Kostendämpfungen und Steuerungsinstrumenten ausgestattet sein“, sagte Reinhold Schulte.

Gegen das Angebot von „privaten“ Zusatzversicherungen durch die gesetzlichen Kassen – z.B. für Chefarztbehandlung und Komfortunterbringung im Krankenhaus – hat die Branche den Rechtsweg beschritten. Solche Angebote sind durch das GKV-WSG eindeutig nicht gedeckt und auch aus Wettbewerbsgründen unzulässig, weil sie den gesetzlichen Kassen einen staatlich geschützten Zugang zum Markt für Zusatzversicherungen eröffnen würde.

Noch offen ist, wie viele Nichtversicherte die PKV ab 1. Juli in ihren Standardtarif aufnehmen muss. Nachdem die großen gesetzlichen Kassen bisher nur rund 15.000 „Rückkehrer“ gemeldet haben, zeichnet sich auch für die PKV kein großer Ansturm ab. Derzeit liegen bei den PKV-Unternehmen nicht einmal 2.200 konkrete Anfragen von Nichtversicherten vor, die sich im Standardtarif versichern wollen. Diese Zahlen kommen nicht ansatzweise in die Nähe der von der Gesundheitsministerin während der Reformdebatte immer wieder genannten Zahl von 300.000 Nichtversicherten.



Frau Ulrike Pott
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