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07.02.2007 - dvb-Presseservice

Gesundheitsvorsorge vom Chef

(OVB) Viele Firmenchefs sind darauf bedacht, dass ihre Mitarbeiter auf ihre Gesundheit achten. Umso niedriger ist der Krankenstand im Betrieb und umso geringer sind die Kosten. Ein interessantes Urteil kommt in dieser Hinsicht vom Finanzgericht (FG) Köln unter dem Aktenzeichen 12 K 428/03. Im vorliegenden Fall hatte der Chef seinen Mitarbeitern ein Rücken stärkendes Training für die Wirbelsäule bezahlt. Dies allerdings rief auch das Finanzamt auf den Plan. Der Fiskus betrachtete nämlich die Großzügigkeit des Firmenchefs als so genannte geldwerte Leis-tung auf Seiten der Mitarbeiter. Und solche geldwerten Leistungen unterliegen in der Regel dem Zugriff des Finanzamts. Da allerdings widersprachen die Finanzrichter der rheinischen Domstadt. Die Freigiebigkeit des Chefs darf somit bei den Mitarbeitern nicht durch die Besteuerung eines geldwerten Vorteils „bestraft“ werden.



Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
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