Internetsprechstunde unter www.bkk24.de beschäftigt sich mit der Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs
OBERNKIRCHEN. Die Kunden gesetzlicher Krankenkassen haben sich daran gewöhnt, dass es bestimmte Leistungen nur maximal bis zum Ende der Pubertät gibt. Das trifft auf Zahnregulierungen zu, auf Mittel zur Empfängnisverhütung und auf einige andere Dinge, die nicht ausschließlich der Gesundheitsvorsorge dienen. Doch jetzt enthält der Gesetzgeber weiblichen Versicherten über 17 die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs vor, also gegen die zweithäufigste Todesursache bei Frauen bis Mitte 40. Ist das Sparsamkeit am falschen Ende oder gibt es handfeste medizinische Gründe? Geklärt werden soll diese Frage bei einer Online-Sprechstunde, zu der das Internetportal www.bkk24.de alle Interessierten am Dienstag nach Ostern einlädt.
Natürlich regen sich auch unsere Versicherten über diese gesetzliche Regelung auf“, sagt BKK24 Vorstand Friedrich Schütte, „aber dafür gibt es keinen Grund.“ Auslöser dieser üblen Krebsart ist nämlich ein bestimmter Virus, den jeder Zweite von uns in seinem Körper trägt und der unter Umständen schon beim ersten Geschlechtsverkehr übertragen wird. Mit dem als „HPV“ bezeichneten Erreger sollte eigentlich das Immunsystem fertig werden, was aber bei etwa jeder zehnten Frau nicht funktioniert. Deshalb kann es durch die Infektion zu Veränderungen der Zellen des Gebärmutterhalses kommen, aus denen nach Jahren eine Krebserkrankung entstehen kann.
Frau Sabine Schütte
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