Gilt ein blutiges Ende einer Hundebetreuung als Arbeitsunfall?

Ein Hund verletzt seine private Ferienbetreuung schwer. Muss die Berufsgenossenschaft für die entstandenen Schäden aufkommen? Nein, entschied das Hessische LSG: Auch intensives und umfangreiches Hundesitten begründet kein Anstellungsverhältnis.

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