Gilt ein blutiges Ende einer Hundebetreuung als Arbeitsunfall?
Ein Hund verletzt seine private Ferienbetreuung schwer. Muss die Berufsgenossenschaft für die entstandenen Schäden aufkommen? Nein, entschied das Hessische LSG: Auch intensives und umfangreiches Hundesitten begründet kein Anstellungsverhältnis.