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16.04.2007 - dvb-Presseservice

Gleich hohe Rente für Männer und Frauen

(OVB) Eine wichtige Entscheidung für alle Arbeitnehmer, die schon jetzt oder auch zukünftig Anspruch auf eine Betriebsrente haben, kommt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 3 AZR 550/03. Kernaussage der Entscheidung: Betriebliche Pensionskassen dürfen die Versorgungsleistungen für Männer und Frauen nicht unterschiedlich hoch ansetzen. Falls dies geschehe, sei es ein Verstoß gegen das so genannte Diskriminierungsverbot. Im vorliegenden Fall sahen die Regeln einer Pensionskasse vor, Männer und Frauen bei der Überweisung von Betriebsrenten unterschiedlich zu behandeln. Männer sollten ihre Leistungen erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten, Frauen bereits ab dem 60. Lebensjahr. Ein früherer Rentenbeginn bei Männern hätte einen monatlichen Abzug bei den Versorgungsleistungen zur Folge gehabt. Ein Betriebsrentner wollte sich mit dieser Ungleichbehandlung nicht abfinden und klagte vor dem Bundesarbeitsgericht gegen jene, wie er empfand, Diskriminierung. Er bekam vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht recht, so dass die beklagte Pensionskasse ab sofort Männer und Frauen bei der Überweisung von Betriebsrenten gleich behandeln muss.



Frau Antje Schweitzer
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