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12.12.2006 - dvb-Presseservice

Gleichbehandlungsgesetz: R+V-AGG-Police speziell für den Mittelstand

Einzigartiger Schutz gegen die Risiken durch Diskriminierung

Ein Taxifahrer will einen Rollstuhlfahrer nicht mitnehmen, eine Bank lehnt eine Bewerberin mit sächsischem Akzent ab, die Inhaberin eines Friseurladens will eine Friseurin aus Haiti als Urlaubsvertretung nicht akzeptieren. In Zukunft werden Klagen wegen solchen Diskriminierungen auch deutsche Gerichte beschäftigen. Das ermöglicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – es soll Beschäftigte und Kunden vor Nachteilen schützen, die ihnen entstehen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, Geschlechts oder Alters. In der Praxis führt das zu vielfältigen, neuen Risiken für deutsche Unternehmen. Und das gilt nicht nur für große Firmen, erklärt Alois Lattwein, Haftpflicht-Chef der R+V Versicherung: „Auch Kleinstbetriebe mit nur einem Angestellten müssen damit rechnen, wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Diskriminierung verklagt zu werden.“ Die R+V bietet deshalb jetzt als einzige deutsche Versicherung eine AGG-Police mit einem Einstiegstarif für kleine Unternehmen an, bei einem Jahresumsatz unter 500.000 Euro schon für 295 Euro Prämie.

Dafür kann das Unternehmen auf einen einzigartigen, umfassenden Schutz vertrauen: Die R+V-AGG-Police tritt nicht nur dann ein, wenn das Unternehmen, der Vorstand oder leitende Angestellte wegen Diskriminierung auf Schadenersatz verklagt werden. Sondern sie deckt sämtliche Fälle ab, die durch das Verhalten irgendeines Angestellten entstehen – vom Außendienstler bis zum Azubi. R+V übernimmt auch – wieder als einzige Versicherung – die Rechtsschutzkosten, wenn es noch nicht um Schadenersatz, sondern nur um einen Widerruf oder Unterlassung geht – etwa bei sexueller Belästigung oder ehrverletzenden Aussagen.

Für mittelständische Firmen birgt das AGG besondere Tücken, erklärt R+V-Experte Alois Lattwein: „Nicht nur Personalthemen, auch die alltäglichen Geschäfte der Firma können zu Klagen führen – gerade in der Gastronomie, bei Handwerkern, Dienstleistern oder Einzelhändlern ist diese Gefahr nicht zu unterschätzen.“ Vor Gericht ziehen könnte beispielsweise der geistig Behinderte, der im Gourmet-Restaurant abgewiesen wurde, oder die mit einem Kopftuch verhüllte Muslima, die im Hotel kein Zimmer mehr bekam. Die R+V-AGG-Police ersetzt dabei gleichermaßen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlich sind die Kosten für den Rechtsstreit oder für eine außergerichtliche Einigung abgesichert. Noch eine Besonderheit bei R+V: Neben den zivilrechtlichen Klagen, etwa wegen Mobbing oder entgangener Beförderung, schließt die Police auch strafrechtliche Verfahren ein, die bei Beleidigungen oder sexueller Belästigung eingeleitet werden.



stellvertretende Pressesprecherin
Frau Stefanie Simon
Tel.: 0611 533-4494
Fax: 0611 533-3775
E-Mail: stefanie.simon@ruv.de

R+V Versicherung
Taunusstraße 1
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Deutschland
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