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11.12.2007 - dvb-Presseservice

Gleiches Recht für alle

Hamburg, Dezember 2007. Am 1. Januar 2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Damit wird das bisher geltende Recht aus dem Jahr 1908 komplett abgelöst und an die Bedürfnisse eines modernen Verbraucherschutzes angepasst. Laut Gesetzgeber sollen ab 2008 zuerst Neukunden von den damit verbundenen Vorteilen profitieren, Bestandskunden erst ab 2009. Damit die langjährigen Bestandskunden nicht schlechter gestellt werden, wird die Grundeigentümer-Versicherung die vorteilhaften Regelungen bereits ab Januar 2008 auch auf bestehende Verträge anwenden.

Mehr Rechte und mehr Übersicht für Kunden bringt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit sich. So haben Kunden beispielsweise einen Anspruch darauf, rechtzeitig vor dem Vertragsschluss alle Vertragsbestandteile kennen zu lernen und ausführlich beraten zu werden. Außerdem ist der Kunde im Leistungsfall besser abgesichert, auch wenn er Vertragspflichten verletzt oder einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt.

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2008 für alle neu abgeschlossenen Verträge. „Wir sehen nicht ein, warum unsere langjährigen Kunden schlechter dastehen sollen, als Neukunden“, berichtet Heinz Walter Berens, Vorsitzender des Vorstandes der Grundeigentümer-Versicherung. „Deshalb bieten wir schon jetzt alle Verträge mit Leistungen nach dem neuen VVG an“, so Berens weiter.

Einen Leistungsvergleich können Interessenten auf der Homepage www.grundvers.de vornehmen. Dort kann auch der vollständige Wortlaut des Gesetzes eingesehen werden.

Produktinformationen:
Kunden-Center



Tel.: 040 – 37 66 3766
Fax: 040 – 37 66 3300
E-Mail: kunden-center@grundvers.de

Grundeigentümer Versicherung
Große Bäckerstraße 7
20095 Hamburg
http://www.grundvers.de/

Über die Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Die Grundeigentümer-Versicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), wurde 1891 in Hamburg gegründet und ist seit diesem Zeitpunkt ein verlässlicher Partner der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind die Versicherungsnehmer nicht einfach nur Kunden, sondern laut Satzung Mitglieder, deren gewählte Mitgliedervertreter in der Hauptversammlung sitzen. Damit ist diese die höchste Kontrollinstanz des Unternehmens. Auch die Geschäftspolitik eines VVaG unterscheidet sich zu anderen Rechtsformen: anders als beispielsweise bei einer AG, die je nach Jahresergebnis Dividenden an Dritte ausschütten muss, werden die Erträge der Grundeigentümer-Versicherung ausschließlich zu einer langfristigen Preisstabilität und zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungskraft verwendet. Der Firmensitz der Gesellschaft ist Hamburg.