Seit August ist die Förderung von bislang arbeitslosen Existenzgründern neu geregelt. Statt Ich-AG und Überbrückungsgeld gibt es jetzt den Gründungszuschuss. Mit den neuen Fördermodellen ändern sich auch die Bestimmungen zur Sozialversicherungspflicht, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit
Der Gründungszuschuss richtet sich an Arbeitslose, die noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und sich selbstständig machen wollen. Wer die neue Förderung erhält, ist allerdings nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Jungunternehmer bekommen neun Monate lang ihr bisheriges Arbeitslosengeld weitergezahlt und zusätzlich 300 Euro im Monat. Dieser Bonus soll es dem Selbstständigen ermöglichen, sich in der gesetzlichen Sozialversicherung abzusichern.
Herr Wolf-Dieter Burde
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Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
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