Worauf man als Freiluftkoch achten sollte, um Ärger zu vermeiden
Für viele zählt Grillen zu den schönsten Vergnügungen des Sommers. Leider gibt es deshalb aber auch oft Streit: Wenn sich Nachbarn durch Qualm und Lärm empfindlich gestört fühlen. Rücksichtnahme ist daher oberstes Gebot, obwohl Grillen im Garten und auf der Terrasse in den meisten Fällen erlaubt ist. Allerdings nicht täglich, sondern nach allgemeiner Rechtssprechung nur „gelegentlich“. Um der Umgebung Geruchsbelästigungen zu ersparen, ist es ratsam, den Grill in möglichst großem Abstand zum Nachbarn aufzustellen. Wer in einem Einfamilienhaus lebt, hat da natürlich bessere Karten, als Mieter in Mehrfamilienhäusern: „Auf dem Balkon sollte man lieber zum Elektro- als zum Holzkohlengrill greifen und zuvor Mietvertrag und Hausordnung prüfen“, rät Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Ist das Grillen dort nämlich untersagt, riskiert der Mieter eine Abmahnung und anschließend sogar die Kündigung.“
Herr Michael Pantner
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