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01.06.2007 - dvb-Presseservice

Grillschwaden entfachen die Wut der Nachbarn

Worauf man als Freiluftkoch achten sollte, um Ärger zu vermeiden

Für viele zählt Grillen zu den schönsten Vergnügungen des Sommers. Leider gibt es deshalb aber auch oft Streit: Wenn sich Nachbarn durch Qualm und Lärm empfindlich gestört fühlen. Rücksichtnahme ist daher oberstes Gebot, obwohl Grillen im Garten und auf der Terrasse in den meisten Fällen erlaubt ist. Allerdings nicht täglich, sondern nach allgemeiner Rechtssprechung nur „gelegentlich“. Um der Umgebung Geruchsbelästigungen zu ersparen, ist es ratsam, den Grill in möglichst großem Abstand zum Nachbarn aufzustellen. Wer in einem Einfamilienhaus lebt, hat da natürlich bessere Karten, als Mieter in Mehrfamilienhäusern: „Auf dem Balkon sollte man lieber zum Elektro- als zum Holzkohlengrill greifen und zuvor Mietvertrag und Hausordnung prüfen“, rät Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Ist das Grillen dort nämlich untersagt, riskiert der Mieter eine Abmahnung und anschließend sogar die Kündigung.“

Nicht nur der Düfte wegen können Grill-Fans und Nachbarn in Streit geraten, auch der Lärmpegel tut ein Übriges: Bis 22 Uhr ist lautes Feiern erlaubt, danach beginnt die Nachtruhe. Dann gilt es, die Lautstärke wesentlich zu reduzieren oder die Party gleich ins Haus zu verlegen. Bei übermäßigem Lärm droht ein Bußgeld. „Auch wenn die Grillschwaden konzentriert in Wohn- und Schlafräume der Nachbarn ziehen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld bestraft wird“, erklärt die D.A.S.-Expertin. Damit es erst gar nicht soweit kommt, sollte man seinen Grillstandort sorgfältig auswählen, die Anlieger 48 Stunden vor einer Party z.B. per Aushang informieren und sie eventuell gleich mit einladen.



Herr Michael Pantner
Tel.: 089 / 6275-1381
Fax: 089 / 6275-2128
E-Mail: michael.pantner@das.de

D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Thomas-Dehler-Str. 2
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www.das.de

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