Anzeige
31.05.2006 - dvb-Presseservice

Grobe Fahrlässigkeit bereits vereinzelt versichert VVG-Reform löst Probleme nicht

Die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sieht vor, dass das bisherige „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ bei Schäden wegen grober Fahrlässigkeit entfallen soll. Die Probleme werden nach Meinung der uniVersa Versicherung dadurch nicht gelöst.

Zwar entfalle der grundsätzliche Streit, ob der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder nicht. Knackpunkt bleibt jedoch, zu welchem Anteil dies geschehen ist. Verbraucher müssen sich im Ernstfall vermehrt auf komplizierte Streitigkeiten einstellen, die sehr lange dauern können und vielfach erst von Gerichten entschieden werden. Dies kann zum Beispiel bei Kaskoschäden sein, wenn eine rote Ampel überfahren wurde. Ebenso bei Schäden am Hausrat, wenn Fett unbeaufsichtigt erhitzt oder der Wasserhahn der Waschmaschine nicht abgedreht wurde.

Schon heute sind Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn sie bei der Auswahl des Versicherers auf das Kleingedruckte achten. So bietet die uniVersa als einer von wenigen Versicherern in der Hausrat- und Kaskoversicherung einen Versicherungsschutz an, bei dem grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Damit werden lästige Streitigkeiten im Schadensfall vermieden.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Krankenversicherung a.G.
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Deutschland
http://www.universa.de/