Grundsatzurteil: Jobcenter dürfen Hartz-IV-Empfänger in Zwangsrente schicken
Wer vorzeitig in Rente geht, bekommt monatlich weniger Geld. Das müssen Hartz-IV-Empfänger jedoch hinnehmen: Einem Urteil des Bundessozialgerichts zufolge dürfen Jobcenter ihre Kunden mit Vollendung des 63. Lebensjahres zwangsverrenten.