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22.04.2008 - dvb-Presseservice

Gut abgesichert in die Selbstständigkeit

München, April 2008 (St) – Immer mehr Menschen verwirklichen ihren Traum und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Häufig gründen sie zunächst Einpersonen-Unternehmen und setzen ihre Ideen als so genannte Solo-Selbstständige um – damit sind überwiegend Dienstleister gemeint, die typischerweise ohne große Rücklagen, Firmenwerte oder Grundbesitz berufstätig sind. Schon vor der Existenzgründung ist vieles zu erledigen: Ein Businessplan muss ausgefeilt, die Finanzierung geklärt und alle Formalitäten müssen erfüllt werden. Die persönliche Absicherung, beispielsweise ein Berufsunfähigkeitsschutz oder die Altersvorsorge, wird dabei jedoch oft vernachlässigt. Zwar muss der Existenzgründer einige Entscheidungen nicht sofort treffen, aber eine gewisse Grundabsicherung sollte unbedingt gewährleistet sein. Unter www.swisslife.de/vorsorge erklären die Experten von Swiss Life, auf welchen Schutz Solo-Selbstständige nicht verzichten sollten und welche Versicherung warten kann.

Auch wenn die erste Phase der Selbstständigkeit meist arbeits- und zeitintensiv ist, sollte jeder Existenzgründer über Basiswissen rund um Vorsorge und Versicherung verfügen. Dass dies unumgänglich ist, zeigt das Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung. Solo-Selbstständige unterliegen nicht automatisch der Versicherungspflicht, diese hängt von der beruflichen Tätigkeit ab. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann freiwillig Mitglied bleiben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bemüht sich um diese Zielgruppe, indem sie mit dem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Riester-Förderung wirbt.

Selbstständige, die keiner Versicherungspflicht unterliegen, können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht beantragen. Doch vor überstürzten Entscheidungen warnt Paul Keller, Sozialversicherungsexperte bei Swiss Life: "Pauschal gesagt, eignet sich dieses Modell allenfalls für ältere Existenzgründer, die bei privaten Versicherern keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen und die früheren Regelungen weiter für sich beanspruchen können. Für Mindestbeitragszeiten bei vorgezogenen Altersrenten genügen auch freiwillige Beiträge. Die Angebote der privaten Versicherer sind jedoch für junge und gesunde Selbstständige empfehlenswerter."
 
Darüber hinaus sollte man sich bewusst machen, dass ein Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Ende der Selbstständigkeit nicht mehr möglich ist. Ein Antrag auf Versicherungspflicht ist deshalb gut zu überlegen und sollte nur nach einer gründlichen individuellen Beratung gestellt werden.

Weitere Tipps und Informationen zur Versicherung für Solo-Selbstständige sowie zu Regeln und Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen gibt es im aktuellen Thema des Monats "Solo-Selbstständige und Versicherung" unter www.swisslife.de/vorsorge



Frau Karin Stadler
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E-Mail: karin.stadler@swisslife.de

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