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06.02.2007 - dvb-Presseservice

Gut informiert in die närrische Zeit – die deutschen Versicherer geben Tipps zum Versicherungsschutz an den tollen Tagen

Bald bricht wieder die „fünfte“ Jahreszeit an und in vielen Städten herrscht närrisches Treiben. Bei allem Spaß und guter Laune ist aber auch Vorsicht geboten. Besonders bei den Rosenmontagsumzügen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden. Die deutschen Versicherer geben Tipps, was zu beachten ist und welche Versicherung für welche Schäden aufkommt:

  • Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs – meist ein eigenes Festkomitee – können sich mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern. Die Mitglieder des Festkomitees sind damit für ihre Haftung aus der Überwachung und der Leitung der Veranstaltung versichert. Auch Schäden, die durch Werfen von vorher genehmigten kleinen Gegenständen (z. B. „Kamellen") entstehen, sind abgedeckt.
  • Karnevalsgesellschaften sollten sich mit einer Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung absichern. Die einzelnen Zugteilnehmer sind damit gegen Schäden versichert, die bei „üblichen“ Karnevalsumzügen entstehen können.
  • Am Zug teilnehmende Reiter haben in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt. Der Veranstalter muss allerdings dafür sorgen, dass nur „umzugsgeeignete“ Pferde eingesetzt werden.
  • Zuschauer des närrischen Treibens haften natürlich für Schäden, die sie verursachen. Bei Schadenersatzansprüchen kommt hier die Privat-Haftpflichtversicherung auf.

Wer ausgelassen feiern möchte und dabei nicht auf alkoholische Getränke verzichten will, sollte auf jeden Fall sein Auto stehen lassen. Bei einer Kontrolle riskiert man nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz des Kaskoversicherers, außerdem kann der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Dasselbe gilt natürlich auch bei Drogenkonsum, den die Polizei inzwischen mit Drogenschnelltests vor Ort nachweisen kann. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de und www.dont-drug-and-drive.de.



Frau Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 - 51 83
E-Mail: presse@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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