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26.03.2007 - dvb-Presseservice

Gutachten

Sind Ärzte verpflichtet, ein medizinisches Gutachten oder ein Attest auszustellen?

Die Regeln zur Berufsausübung der Landesärztekammern verpflichten Ärzte zur Erstellung medizinischer Gutachten. Fordert ein Patient für sich ein solches Gutachten, handelt es sich laut ARAG Experten um eine persönliche Angelegenheit zwischen Arzt und Patient. Diese Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Kosten muss der Patient in jedem Fall selber tragen, auch wenn er gesetzlich krankenversichert ist. Anders verhält es sich, wenn ein Anwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ein medizinisches Gutachten einfordert. Auch hier ist der Arzt dazu verpflichtet, wird aber gemäß des Gesetzes zur Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) honoriert. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Patienten sich über die Vorgehensweise des Arztes bei der Erstellung eines medizinischen Gutachtens informieren können. Auskunft geben die entsprechenden Leitlinien in der Berufsordnung der Landesärztekammern.



Frau Brigitta Mehring
Tel.: +49 0211 963 2560
Fax: +49 0211 963 2025
E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de

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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Gutachten-ps_4177.html