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21.09.2011 - dvb-Presseservice

Gutachten zur Reform des Morbi-RSA in vielen Punkten unzureichend – Betriebskrankenkassen mahnen gerechte Krankengeldzuweisungen und Anreize für schlanke Verwaltungen an

Der BKK Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, bei einer anstehenden Reform des Morbiditätsorientierten-Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) „auf Linie“ zu bleiben. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele, den Risikostrukturausgleich auf das notwendige Maß zu reduzieren, zu vereinfachen und unbürokratisch zu gestalten, sollten nicht aufgegeben werden. Mehrheitlich kritisch sehen die Betriebskrankenkassen die aktuell bekannt gewordenen Reformvorschläge des beim Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelten „Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“. Insbesondere an den beiden Sonderaufträgen „Krankengeld“ und „Verwaltungsausgaben“ scheint der Beirat in seinem Gutachten gescheitert zu sein.

Hier sehen die Betriebskrankenkassen jedoch den dringendsten Handlungsbedarf für eine Reform des Kassenfinanzausgleichs. So ist aus ihrer Sicht ein echter Wettbewerb um effiziente Verwaltung derzeit kaum möglich. Dennoch rät der Beirat dem BMG, am bisherigen Verteilungssystem festzuhalten. „Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Unnötig teure Verwaltungsstrukturen werden so zementiert“, kritisiert Dr. Carsten Stephan, Stellvertreter des Geschäftsführers des BKK Bundesverbandes. „Den Krankenkassen sollten stattdessen endlich Spielräume geschaffen werden, damit sie um den wirtschaftlichen Einsatz ihrer Mittel konkurrieren können.“ Bereits im Juli 2011 haben die Betriebskrankenkassen ein eigenes innovatives Modell für ein wirtschaftliches Zuweisungssystem vorgestellt.

Dass der Beirat auch am derzeitigen Modell der Krankengeldzuweisungen festhalten will, sorgt ebenfalls für Unverständnis bei den Betriebskrankenkassen. Der Hintergrund: Die Zuweisungen für Krankengeld aus dem Gesundheitsfonds decken die Ausgaben einer Kasse nicht, wenn die Gehälter über dem Bundesdurchschnitt liegen. Konzentrieren sich bei einer Krankenkasse hohe Krankengeldansprüche, übersteigen ihre Ausgaben die Zuweisungen aus dem Fonds deutlich. „Um die derzeitige Fehlallokation zu beheben, muss der Verdienst eines Versicherten als Ausgleichsparameter im Morbi-RSA berücksichtigt werden“, mahnt Stephan. „Das heutige Verfahren ist derart benachteiligend für einige Krankenkassen, dass die Lösung des Problems nicht aufgeschoben werden kann. Ein pragmatischer Vorschlag könnte darin liegen, die Unterdeckung zu begrenzen.“

Um gerechte Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, ist eine Reform des Morbi-RSA unabdingbar. Das Geld muss dorthin fließen, wo es benötigt wird - unabhängig davon, ob eine Erkrankung zum berücksichtigungsfähigen Krankheitsspektrum gehört oder nicht. Besonders teure Leistungsfälle z. B. aufgrund eines schweren Unfalls könnten über einen Risikopool unkompliziert ausgeglichen werden, so der Vorschlag der Betriebskrankenkassen. Einer solchen Lösung steht der Wissenschaftliche Beirat zwar offen gegenüber, scheut sich jedoch vor der konkreten Empfehlung, diesen einzuführen. Stephan: „Dass sich der Beirat hier vor einer klaren Empfehlung drückt, verwundert schon, ist er doch an vielen anderen Stellen des Gutachtens um politische Handlungsempfehlungen nicht verlegen.“

Unbestritten sei, dass der Morbi-RSA den Finanzausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich verkompliziert habe, seine Verwaltung aufwändiger und teurer geworden sei und die finanzielle Planungssicherheit der Krankenkassen verhindert werde. „Die Bundesregierung hat dies bereits vor zwei Jahren erkannt und besitzt mit dem Koalitionsvertrag einen klaren Kompass um gegenzusteuern“, so Stephan weiter. „Es ist an der Zeit, diesen Plänen Taten folgen zu lassen.“

Eine ausführliche Darstellung der BKK Positionen zum Morbi-RSA finden Sie auf unserer Homepage.



Frau Christine Richter
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