Gute Chancen für Baufinanzierungsberater

Die Übergangsfrist für ehemalige Baufinanzierungsvermittler ist nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) am 21. März 2017 abgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt wird die Vermittlungserlaubnis nach § 34i GewO für das Baufinanzierungsg ...

Versicherungsmagazin aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen