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29.09.2006 - dvb-Presseservice

Gute Vorbereitung - gute Reise!

ARAG Experten informieren Reisende, welche Aspekte beachtet werden sollten, bevor es losgeht.

Die meisten Menschen reisen, um sich zu erholen und zu entspannen. Andere fahren weg zwecks Selbstfindung oder Abenteuerlust. Doch egal, ob Pilgerreise, Missionsreise, Welt- oder Pauschalreise - eine gute Vorbereitung ist in jedem Fall notwendig und sorgt dafür, dass der Zweck der Reise auch erfüllt wird. ARAG Experten geben Tipps, worauf in jedem Fall zu achten ist - unabhängig davon, wohin die Reise geht.

Reisende soll man nicht aufhalten - aber vorher gut informieren. Viele Reisen der Deutschen gehen ins Ausland. Wichtig ist nicht nur, ans Gepäck zu denken, sondern auch die übrigen Vorbereitungen für das jeweilige Reiseland zu treffen.


Reiserücktrittkostenversicherung
Auf Reisen soll man sich erholen. Um keinen finanziellen Verlust zu erleiden, wenn man eine Reise beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, beruhigt man sich am besten schon vor Antritt der Reise mit dem Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Diese erstattet laut ARAG Experten die Stornokosten, wenn die Gründe für den Rücktritt bei der Buchung der Reise noch nicht absehbar waren. Dementsprechend tritt die Versicherung bei einer chronischen Erkrankung, die schon vorher bestand, nicht in Kraft. Sobald klar ist, dass der Rücktritt erfolgt, muss unverzüglich storniert werden. Wenn man nicht nur die Krankheit, sondern auch den Zeitpunkt der Stornierung verschleppt, weil man vergeblich hofft, noch rechtzeitig zu genesen, riskiert man den Ersatz der Stornokosten durch die Versicherung. Vor dem Landgericht Aurich wurde laut ARAG Experten kürzlich ein Fall verhandelt, in dem eine Reise kurz nach einem OP-Termin angetreten werden sollte. Der Erholungsbedürftige war nicht rechtzeitig wieder fit und bat seine Versicherung, die Stornokosten zu übernehmen. Zu spät: Diese Entscheidung hätte früher kommen müssen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung (LG Aurich, Az.: 1 S 1503/05).

Reiseabbruchversicherung
Für den Fall, dass eine angetretene Reise abgebrochen wird, entstehen einem Reisenden Schäden, die eine Reiseabbruchversicherung ersetzt. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein USA-Reisender den Urlaub schon auf dem Hinflug wegen Krankheit abbrechen musste und anschließend den Schaden von seinem Reisebüro ersetzt haben wollte. Sein Argument: Der Dienstleister hätte ihn auf die Möglichkeit, eine solche Versicherung abzuschließen, hinweisen müssen. Dem stimmten jedoch weder das Amts- und Landgericht Wuppertal noch der BGH zu. Deren Begründung: Der eigentliche Geschäftszweck eines Reisebüros besteht im Vermitteln von Reisen und nicht von Versicherungen. Die Hinweispflicht bestehe bezüglich einer Rücktrittsversicherung sowie einer Rücktransportversicherung, nicht jedoch für eine Reiseabbruchversicherung (BGH, Az.: X ZR 182/05).

Jeder Urlaub hat seinen Preis
Die Deutschen reisen viel und hatten dafür laut ARAG Experten im Jahr 2005 gut und gerne viele Milliarden Euro übrig. Weniger gerne bezahlen die Deutschen im Vorfeld des Urlaubs überhöhte Anzahlungen, wenn sie eine Pauschalreise buchen. Und immer wieder produziert die Frage Streit, wie hoch die vorab gezahlte Summe sein darf. ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent nicht überhöht ist, wie Verbraucherschützer manchmal behaupten. Der BGH kam zu dem Schluss, dass 20 Prozent nicht zu viel sind, weil die Kunden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters durch den Sicherungsschein hinreichend geschützt sind und ihre Anzahlung dann unter Umständen zurückerstattet bekommen können. Die ARAG Experten raten daher dringend, darauf zu achten, dass bei der Zahlung auch ein solcher Sicherungsschein ausgehändigt wird, weil dieser im Falle des Falles den späteren Titel begründen kann (BGH, Az.: XZR 59/05).

Impfen macht Sinn
Zeitig vor dem Antritt der Reise sollte man sich über den Impfschutz informieren - auch wenn die Entscheidung letztlich dagegen ausfällt, weil die Nebenwirkungen gegenüber den Nutzen der Impfung überwiegen. ARAG Experten empfehlen, einen Spezialisten aufzusuchen. Bestimmte Impfungen werden fast für jedes Reiseland empfohlen: Tetanus, Kinderlähmung, Diphterie sowie Hepatitis A und B. Für viele tropische Länder ist die Gelbfieberimpfung Pflicht. Manche Sonderauflagen gelten nur für bestimmte Nationalitäten. So müssen Deutsche, die in die USA reisen gegen Masern geimpft sein, weil Masern eine typisch deutsche Krankheit ist. Wichtig ist es, sich im Vorfeld zu informieren, weil manche Impfstoffe Zeit brauchen, um ihre Wirkung zu entfalten. Dann ist auch genug Zeit, für jeden einzelnen - Säugling, Jugendlicher, Erwachsener, Senior oder chronisch Kranker - sein individuelles Impfprofil zu erstellen. ARAG Experten raten zur Vorsicht bei den Kosten. Viele Impfungen werden nicht mehr von den gesetzlichen Kassen übernommen. Neben dem Impfschutz sind die jeweiligen Hygienebestimmungen in den Ländern zu beachten, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Generell empfiehlt sich auch eine private Auslandskrankenversicherung.



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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