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29.09.2006 -
dvb-Presseservice
Gute Vorbereitung - gute Reise!
ARAG Experten informieren Reisende, welche Aspekte beachtet werden sollten, bevor es losgeht.
Die meisten Menschen reisen, um sich zu erholen und zu entspannen. Andere fahren
weg zwecks Selbstfindung oder Abenteuerlust. Doch egal, ob Pilgerreise,
Missionsreise, Welt- oder Pauschalreise - eine gute Vorbereitung ist in jedem
Fall notwendig und sorgt dafür, dass der Zweck der Reise auch erfüllt wird. ARAG
Experten geben Tipps, worauf in jedem Fall zu achten ist - unabhängig davon,
wohin die Reise geht.
Reisende soll man nicht aufhalten - aber vorher
gut informieren. Viele Reisen der Deutschen gehen ins Ausland. Wichtig ist nicht
nur, ans Gepäck zu denken, sondern auch die übrigen Vorbereitungen für das
jeweilige Reiseland zu treffen.
Reiserücktrittkostenversicherung
Auf Reisen soll man sich erholen. Um keinen finanziellen Verlust zu
erleiden, wenn man eine Reise beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht
antreten kann, beruhigt man sich am besten schon vor Antritt der Reise mit dem
Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Diese erstattet laut ARAG
Experten die Stornokosten, wenn die Gründe für den Rücktritt bei der Buchung der
Reise noch nicht absehbar waren. Dementsprechend tritt die Versicherung bei
einer chronischen Erkrankung, die schon vorher bestand, nicht in Kraft. Sobald
klar ist, dass der Rücktritt erfolgt, muss unverzüglich storniert werden. Wenn
man nicht nur die Krankheit, sondern auch den Zeitpunkt der Stornierung
verschleppt, weil man vergeblich hofft, noch rechtzeitig zu genesen, riskiert
man den Ersatz der Stornokosten durch die Versicherung. Vor dem Landgericht
Aurich wurde laut ARAG Experten kürzlich ein Fall verhandelt, in dem eine Reise
kurz nach einem OP-Termin angetreten werden sollte. Der Erholungsbedürftige war
nicht rechtzeitig wieder fit und bat seine Versicherung, die Stornokosten zu
übernehmen. Zu spät: Diese Entscheidung hätte früher kommen müssen. Die
Versicherung verweigerte die Zahlung (LG Aurich, Az.: 1 S 1503/05).
Reiseabbruchversicherung
Für den Fall, dass eine angetretene Reise
abgebrochen wird, entstehen einem Reisenden Schäden, die eine
Reiseabbruchversicherung ersetzt. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in
dem ein USA-Reisender den Urlaub schon auf dem Hinflug wegen Krankheit abbrechen
musste und anschließend den Schaden von seinem Reisebüro ersetzt haben wollte.
Sein Argument: Der Dienstleister hätte ihn auf die Möglichkeit, eine solche
Versicherung abzuschließen, hinweisen müssen. Dem stimmten jedoch weder das
Amts- und Landgericht Wuppertal noch der BGH zu. Deren Begründung: Der
eigentliche Geschäftszweck eines Reisebüros besteht im Vermitteln von Reisen und
nicht von Versicherungen. Die Hinweispflicht bestehe bezüglich einer
Rücktrittsversicherung sowie einer Rücktransportversicherung, nicht jedoch für
eine Reiseabbruchversicherung (BGH, Az.: X ZR 182/05).
Jeder Urlaub hat
seinen Preis
Die Deutschen reisen viel und hatten dafür laut ARAG Experten
im Jahr 2005 gut und gerne viele Milliarden Euro übrig. Weniger gerne bezahlen
die Deutschen im Vorfeld des Urlaubs überhöhte Anzahlungen, wenn sie eine
Pauschalreise buchen. Und immer wieder produziert die Frage Streit, wie hoch die
vorab gezahlte Summe sein darf. ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine
Anzahlung in Höhe von 20 Prozent nicht überhöht ist, wie Verbraucherschützer
manchmal behaupten. Der BGH kam zu dem Schluss, dass 20 Prozent nicht zu viel
sind, weil die Kunden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters durch den
Sicherungsschein hinreichend geschützt sind und ihre Anzahlung dann unter
Umständen zurückerstattet bekommen können. Die ARAG Experten raten daher
dringend, darauf zu achten, dass bei der Zahlung auch ein solcher
Sicherungsschein ausgehändigt wird, weil dieser im Falle des Falles den späteren
Titel begründen kann (BGH, Az.: XZR 59/05).
Impfen macht Sinn
Zeitig vor dem Antritt der Reise sollte man sich über den Impfschutz
informieren - auch wenn die Entscheidung letztlich dagegen ausfällt, weil die
Nebenwirkungen gegenüber den Nutzen der Impfung überwiegen. ARAG Experten
empfehlen, einen Spezialisten aufzusuchen. Bestimmte Impfungen werden fast für
jedes Reiseland empfohlen: Tetanus, Kinderlähmung, Diphterie sowie Hepatitis A
und B. Für viele tropische Länder ist die Gelbfieberimpfung Pflicht. Manche
Sonderauflagen gelten nur für bestimmte Nationalitäten. So müssen Deutsche, die
in die USA reisen gegen Masern geimpft sein, weil Masern eine typisch deutsche
Krankheit ist. Wichtig ist es, sich im Vorfeld zu informieren, weil manche
Impfstoffe Zeit brauchen, um ihre Wirkung zu entfalten. Dann ist auch genug
Zeit, für jeden einzelnen - Säugling, Jugendlicher, Erwachsener, Senior oder
chronisch Kranker - sein individuelles Impfprofil zu erstellen. ARAG Experten
raten zur Vorsicht bei den Kosten. Viele Impfungen werden nicht mehr von den
gesetzlichen Kassen übernommen. Neben dem Impfschutz sind die jeweiligen
Hygienebestimmungen in den Ländern zu beachten, um die Ansteckungsgefahr zu
minimieren. Generell empfiehlt sich auch eine private
Auslandskrankenversicherung.
Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
Tel.: (++49) 0211 / 963 2560
Fax: (++49) 0211 / 963 2025
E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1
40464 Düsseldorf
Deutschland
www.arag.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Gute-Vorbereitung-gute-Reise-ps_2476.html