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11.06.2010 - dvb-Presseservice

Härteres Vorgehen gegen Schulschwänzer

Jährlich schwänzen rund eine halbe Million Schüler den Unterricht. Fast alle Bundesländer haben deshalb Projekte aufgelegt, um notorische Blaumacher wieder in die Schulen zu holen. ARAG Experten betonen: Die Missachtung der allgemeinen Schulpflicht ist kein Kavaliersdelikt! Hier einige Fakten:

    -  80 Prozent der Schulschwänzer in Deutschland gehen in Haupt- und Sonderschulen.

    -  Die meisten sind zwischen 14 und 16 Jahre alt.

    -  Es sind mehr Jungen als Mädchen.

    -  30 Prozent der Schulschwänzer sind Migranten.

    -  Die Eltern besonders hartnäckiger Schulschwänzer sind fast ausschließlich ALG II Bezieher.

Nach neueren kriminologischen Erkenntnissen besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem notorischen Fernbleiben von der Schule und einer kriminellen Laufbahn. Zwar gerät nicht zwangsläufig jeder Schulschwänzer auf die schiefe Bahn, aber die meisten jugendlichen Intensivtäter haben eine Vergangenheit als Schulschwänzer, erläutern ARAG Experten. Aus diesem Grund sind jetzt die meisten Länder und Gemeinden angetreten, dem Schwänzen den Garaus zu machen. Hierfür gibt es in den verschiedenen Bundesländern und Gemeinden auch ganz unterschiedliche Gemeinden. Polizei und Ordnungsamt greifen hier und da schon schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Einkaufspassagen und Shopping-Centern beim Bummeln auf und geleiten sie in die Schule. Andernorts bleiben in Elektromärkten die Bildschirme und Spielkonsolen bis 14 Uhr dunkel, damit Jugendliche nicht animiert werden, vor den Geräten rumzulungern. In einigen Bundesländern werden die Kids per Bußgeldbescheid zur Kasse gebeten, in anderen Ländern geht es den Eltern an die Börse. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen, mit 2,8 Millionen Schülern und rund 100.000 notorischen Schulschwänzern sieht die Reihenfolge der Maßnahmen meist so aus:

    -  Zuerst werden „schulische Maßnahmen“ ergriffen. Der Schüler muss den versäumten Stoff aufholen, verpasste Klassenarbeiten nachschreiben.

    -  Meist folgen im Wiederholungsfall Gespräche mit den Eltern und erzieherische Maßnahmen wie zum Beispiel Nachsitzen.

    -  Hilft das alles nicht, sollte die Schule den Schüler offiziell den Behörden melden.

    -  Damit wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld wird fällig.

    -  In der Landeshauptstadt Düsseldorf müssen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr 10 Euro pro Fehltag selbst bezahlen. Bei Berufsschülern sind es 20 Euro pro Tag. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von 19 Euro.

    -  Wiederholungstäter werden mit bis zu 125 Euro zur Kasse gebeten.

    -  Reicht das Taschengeld nicht aus, wird das Bußgeld in Sozialstunden umgewandelt.

Ein Jugendrichter in Hamburg machte kürzlich Schlagzeilen, weil er notorische Blaumacher für eine Woche in die Jugendstrafanstalt zu schickte. Das Gesetz lässt laut ARAG Experten so eine harte Strafe durchaus zu, denn Paragraph 98 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes, worunter auch das Schwänzen fällt, sieht vor, dass die Jugendrichter eine Geldbuße in sinnvolle pädagogische Maßnahmen umwandeln können.

Gerade zu Ferienbeginn kommt es immer wieder vor, dass Eltern ihren Nachwuchs ein paar Tage früher aus dem Unterricht nehmen, um günstigere Flugabgebote zu nutzen oder der großen Blechlawine auf deutschen Autobahnen zu entgehen. Pädagogen warnen: So entsteht bei den Jugendlichen schnell der Eindruck, ein paar Tage mehr oder weniger in der Schule wären nicht so wichtig. Einige Gemeinden wollen das nicht länger hinnehmen; so bittet zum Beispiel die Stadt Essen Eltern für jeden Fehltag ihrer Kinder ohne Attest mit 100 Euro zur Kasse.



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