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05.01.2009 - dvb-Presseservice

Häusliche Krankenpflege in Bayern: AOK Cham verkennt Behandlungshoheit der Ärzte

Ärzte und Pflegeeinrichtungen wehren sich gegen Eingriffe in die Behandlung von Versicherten mit häuslicher Krankenpflege

Eine Versorgung kranker Menschen darf nicht nach Kassenlage erfolgen, denn damit bleibt am Ende der Patient auf der Strecke. Darüber waren sich die Teilnehmer einer Veranstaltung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) am 19.12.2008 in Cham einig. Der Veranstaltung ging voraus, dass die dortige AOK Direktion in den vergangen Wochen zahlreiche Ärzte aufgesucht und diese mit einer Liste konfrontiert hatte, aus der die gestiegenen Kosten in der häuslichen Krankenpflege hervorgehen. Aus der Liste wurde weiterhin ersichtlich, dass bestimmte Ärzte einen vergleichsweise höheren Anteil als andere an diesen Kosten haben. Gründe hierfür wurden nicht genannt, insbesondere nicht solche, die mit dem individuellen Bedarf des Patienten im Zusammenhang stehen. Vielmehr wurden die Ärzte gezielt auf Kosteneinsparungen angesprochen im Hinblick darauf, dass Angehörige die Leistungen übernehmen könnten. So kommentierte die AOK Cham den Vorwurf einer unzulässigen Einflussnahme auf das Verordnungsverhalten der Ärzte damit, dass Angehörige, die den Patienten das Essen geben, auch die Medikamente geben könnten.

Damit versuche die AOK den Eindruck zu erwecken, solche Leistungen müssten von den Angehörigen übernommen werden, so der Landesgeschäftsstellenleiter des bpa in Bayern, Joachim Görtz: „Bereits vor Jahren hatte die Kasse versucht, Angehörige zur Übernahme von Behandlungspflegeleistungen zu zwingen, obwohl höchstrichterlich entschieden ist, dass sie die Leistungen nur dann erbringen, wenn sie sich hierzu in der Lage sehen.“

Joachim Görtz: „Es ist eine Katastrophe, dass hier versucht wird, auf das Verordnungsverhalten und die Behandlungshoheit der Ärzte Einfluss zu nehmen. Die Ärzte haben sicher gute Gründe für ihr Handeln. Sie müssen die Freiheit haben, für jeden Patienten die individuell richtige Lösung zu finden.“

Während die AOK Cham der Einladung des bpa zu der Veranstaltung nicht folgen wollte, hatten private Einrichtungen und Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sowie Hausärzte aus dem Landkreis eine Menge Besprechungsbedarf. Alle Beteiligten waren sich einig, dass es keine Veranlassung für eine Krankenkasse gibt, in die ärztliche Therapie einzugreifen. „Damit wird doch bezweifelt, dass der Arzt weiß, was er zum Wohle des Patienten verschreibt“, so Friedrich Schmidt, Vizepräsident des bpa und Vorsitzender in Bayern. „Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit den Ärzten hier einer Meinung sind und vereinbart haben, gemeinsam vorzugehen.“

Der bpa hatte im Rahmen der Veranstaltung u. a. erreichen können, dass eine Zusammenarbeit mit dem Hausärzteverband angestrebt wird. „Wir haben ein klares Signal gegeben, dass über diese Zusammenarbeit kein Hausarzt mehr Befürchtungen haben soll, für seine Patienten nicht mehr das Notwendige verordnen zu können."



Herr Joachim Görtz
Tel.: 089 / 12 16 33 34
E-Mail: presse@bpa.de

bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
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