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11.04.2008 - dvb-Presseservice

Höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner

Rentner können ab 2008 mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Ein entsprechendes Gesetz ist heute verkündet worden. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Von der Gesetzesänderung betroffen sind Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag. Sie können nach der Gesetzesänderung bis zu 400 Euro zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen zu müssen. Bisher lag diese Grenze bei 355 Euro.

Viele Rentner waren in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass sie neben ihrer Rente einen 400-Euro-Job ausüben können, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten. Die Rentner hatten in diesen Fällen aber nur Anspruch auf eine Teilrente.  Die Vereinheitlichung mit der Geringfügigkeitsgrenze durch Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro vermeidet Rentenkürzungen und bedeutet eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung für die Rentenversicherungsträger. Aufwendige Prüfungen und Rückforderungen entfallen damit. Mit der Gesetzesänderung wird einem Anliegen der Deutschen Rentenversicherung entsprochen.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 030/865-89174
Fax: 030/865-89425
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
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