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28.11.2011 - dvb-Presseservice

HEUBECK AG stellt risikoorientiertes Beitragsmodell für den PSVaG vor

Das Beitragssystem der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung steht womöglich vor einer Neuordnung. Die HEUBECK AG stellt nun ein Modell vor, bei dem sich der Beitrag des Arbeitgebers durch gesichertes externes Vermögen reduzieren kann.

Die HEUBECK AG hat in einem aktuellen Gutachten, das sie im Auftrag der Akademie des Industrie-Pensions-Vereins e.V. (IPV) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erstellt hat, die Möglichkeiten einer verbesserten risikoorientierten Beitragsgestaltung untersucht. “Veränderungen bei den Durchführungsformen und beim „external funding“ der Arbeitgeber in ihren betrieblichen Versorgungssystemen erfordern eine Neustrukturierung der Beitragsseite der Insolvenzsicherung.“ erklärt Dr. Richard Herrmann. Der Vorstand der HEUBECK AG weist auf die wachsende Zahl der Unternehmen hin, die ihre Versorgungswerke über Contractual Trust Arrangements (CTAs) und Pensionsfonds finanzieren oder sich einer rückgedeckten Unterstützungskasse bedienen. „In diesen Unternehmen ist das Risiko des Kapitalausfalls bei einer möglichen Insolvenz oft geringer und folgerichtig kann der Beitrag zum PSVaG hier niedriger bemessen werden.“

Für eine risikoorientierte Beitragsgestaltung - so die Ergebnisse des Gutachtens - kann und muss das für Betriebsrenten gebundene Vermögen zuvor in wirtschaftliche und rechtliche Risikoklassen eingestuft werden. Die Ermittlung der Risikoklasse wird vom Versorgungsträger vorgenommen und muss z. B. von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Die Bemessungsgrundlage, die sich bisher allein aus der Höhe der Pensionsverpflichtung ergab, wird um das anrechenbare Vermögen reduziert. Auf diese sogenannte Netto-Beitragsbemessungsgrundlage würde dann wie bisher ein einheitlicher Beitragssatz des PSVaG erhoben, der abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf des PSVaG jährlich neu festgesetzt wird.

Für Unternehmen, die keine Vermögenswerte ausgelagert haben, entsteht bei der Ermittlung der Netto-Beitragsbemessungsgrundlage kein zusätzlicher Aufwand. Arbeitgeber ohne externe Absicherung müssten mit leicht höheren Beiträgen rechnen. Insgesamt wären die Auswirkungen einer risikoorientierten Beitragsgestaltung für die Beitragsgemeinschaft moderat.

Das Prinzip des Modells lautet zusammengefasst: Je besser das Vermögen im Insolvenzfall vom PSVaG verwertet werden kann, desto geringer kann der PSVaGBeitrag ausfallen.




Herr Dr. Richard Herrmann
Vorstand
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E-Mail: r.herrmann@heubeck.de


Herr Markus Jähnig
Public Relations & Redaktion
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