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24.11.2011 - dvb-Presseservice

Haben Frauen rückwirkend Anspruch auf mehr Betriebsrente?

Die sogenannte Unisex-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 01.03.2011 (EuGH vom 01.03.2011 - C-236/09 -, NJW 2011, 907) hat für zukünftige Neuabschlüsse von Lebensversicherungsverträgen eine große Bedeutung. Demnach gelten ab dem 22.12.2012 für Lebensversicherungsverträge für Männer und Frauen die gleichen Rechnungsgrundlagen. Eine geschlechterspezifische Berücksichtigung der jeweiligen Lebenserwartung darf somit zukünftig für die Tarifkalkulationen keine Rolle mehr spielen und demzufolge ist ab diesem Zeitpunkt den Frauen für einen identischen Beitrag auch zukünftig eine identische Rentenleistung zu zahlen.

Die Unisex-Entscheidung des EuGH ruft jedoch zahlreiche Experten auf den Plan, die der Auffassung sind, dass seit dem Inkrafttreten des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) diese Gleichbehandlung hätte beachtet werden müssen. Denn unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer stellen dieser Meinung folgend gerade im Bereich der betrieblichen Altersversorgung seit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 eine rechtswidrige Geschlechterdiskriminierung dar. Für die Betriebsrente bedeutet dies, dass wegen des Geschlechtes benachteiligte Arbeitnehmerinnen für die Zeit ab 18.8.2006 – also seit mehr als 5 Jahren – einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung haben. Konkret: Sollte ein Arbeitnehmer eine niedrigere Altersversorgung als das andere Geschlecht erhalten, so kann er gem. dem AGG die höhere Leistung rückwirkend nachfordern. Gerade vor dem Jahreswechsel gilt es die Verjährungsfristen entsprechend zu beachten.

Da sich der Anspruch auf die vorenthaltene Leistung unmittelbar gegen die Arbeitgeber richtet, empfiehlt der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) betroffene Unternehmen dringend, sich unabhängigen Rechtsrat einzuholen. Arbeitgeber sind somit gut beraten, wenn Sie sich bei der Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat einholen, um auch die entsprechenden Haftungsgefahren abwälzen zu können. Dies betrifft nicht nur die juristisch fundierte betriebsrentenrechtlichen Beratung.

Der BRBZ tritt dafür ein, dass im Rahmen von Beratungsvorgängen zur betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren ist. Diese wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen nur über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat, in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen Know-how-Trägern zugewiesen werden.

Im BRBZ können u.a. Mitglied werden: Rechtsanwälte, gerichtlich zugelassene Rentenberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Versicherungsmakler und Fondsvermittler.



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.

Der BRBZ ist Ausrichter des BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung, der BRBZ-Makler Konferenz und der Deutschen Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung.

Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de, www.brbz-kongress.de und www.brbz-akademie.de.