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08.05.2006 - dvb-Presseservice

Haftpflicht schützt nicht immer

Was passiert eigentlich, wenn mich jemand schädigt, der selbst keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt? Derzeit verzichtet immer noch rund ein Drittel aller Deutschen auf den wohl wichtigsten Versicherungsschutz. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder in unbegrenzter Höhe mit seinem Einkommen und Vermögen, wenn er einem anderen einen Schaden zufügt. Ist vom Verursacher nichts zu holen und besteht auch keine Haftpflichtversicherung, geht der Geschädigte leer aus, darauf weist die uniVersa Versicherung hin. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen stark zugenommen. Einige Versicherer bieten deshalb bereits für ein paar Euro Mehrbeitrag eine sinnvolle Zusatzdeckung an, mit der man sich gegen Forderungsausfall schützen kann. Vorher sollte allerdings geprüft werden, ob der Altvertrag noch zeitgemäß ist. Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass zum Beispiel Familien über alte „Singledeckungen“ nicht versichert sind oder nur sehr niedrige Versicherungssummen bestehen, die im Ernstfall nicht ausreichen. Mindestens drei Millionen Euro sollte die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal betragen, empfehlen Verbraucherschützer.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
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