Haftpflichtversicherung: Bei Demenz wollen Versicherer oft nicht zahlen
Eine Demenzerkrankung ist gegenüber dem Haftpflichtversicherer eigentlich nicht meldepflichtig. Theoretisch muss der Anbieter also für Schäden aufkommen, die Demenzkranke gegenüber Dritten verursachen. In der Praxis sieht das aber ganz anders aus.