Haftungsfrage nach Gefälligkeitsschaden

6.11.2014 – Verursacht ein Handwerker im Rahmen einer reinen Gefälligkeit einen Schaden, so ist er nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das gilt auch dann, wenn keine entsprechende Ver ...

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