Handwerker-Kosten: Kein Steuervorteil, wenn die Versicherung einspringt

Trotz großer Begeisterung am Heimwerken, manchmal müssen doch Fachleute ran. Die Kosten können Steuerzahler in der Steuererklärung geltend machen - das gilt aber nicht, wenn die Versicherung die Rechnung zahlt.

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