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01.07.2011 - dvb-Presseservice

Handwerkerleistungen keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Mieter und selbstnutzende Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung können für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr steuersenkend geltend machen, für Handwerkerleistungen dagegen höchstens 1.200 Euro jährlich. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Tochterunternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) daher in seinem Urteil vom 06.05.2010 (Az.: VI R 4/09) die beiden Leistungsarten gegeneinander abgegrenzt. Dabei entschied er, dass Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisie­rungsmaßnahmen als Handwerkerleistungen zu qualifizieren sind. Dies gelte auch für handwerkliche Verrichtungen wie etwa regelmäßige Ausbesserungs- und Erhaltungs­maßnahmen.

Eine Zuordnung derartiger Aufwendungen zu den haushaltnahen Dienstleistungen und somit eine zusätzliche Berücksichtigung des entsprechenden Ermäßigungsbetrags scheide daher aus. Haushaltsnah sind Dienste wie zum Beispiel Wohnungsreinigung durch eine Agentur, Gartenpflegearbeiten, Kinderbetreuungskosten oder auch Pflege- und Betreuungsleistungen im Privathaushalt. Selbstverständlich kann ein Privathaushalt beide Leistungsarten in jedem Jahr nutzen und steuerlich geltend machen.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger im Rahmen einer größeren Renovierung an seinem Einfamilienhaus mit einem Großteil seiner Aufwendungen bereits den Förderhöchstbetrag für Handwerkerleistungen erreicht. Für ebenfalls durchgeführte Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken machte er daher den Steuerermäßigungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen zusätzlich geltend. Dies wurde von den Vorinstanzen und nunmehr auch vom BFH abgelehnt.

 



Herr Dr. Immo Dehnert
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
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Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Handwerkerleistungen-keine-haushaltsnahen-Dienstleistungen-ps_22468.html