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12.02.2010 - dvb-Presseservice

Harmonisierung betrieblicher Versorgungssysteme ist gerade bei Firmenzusammenschlüssen ein Muss

Das Übernahme-Karussell in der deutschen Wirtschaft dreht sich in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise immer schneller. Gesunde Unternehmen steigern auf diese Weise ihre Marktbedeutung. Illiquide Konkurrenten können günstig dem eigenen Unternehmen zugeschlagen werden, die internationale Verflechtung durch Zukäufe gestärkt und unrentable Unternehmensteile abgestoßen werden. Mergers & Acquisitions (M&A) geben den Märkten neue Impulse, verlangen den Unternehmen aber erhöhte Anstrengungen ab, wenn unterschiedliche Firmenkulturen harmonisiert werden müssen. Dazu gehört auch das wichtige Thema der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Bei der Zusammenführung von Unternehmen zeigt es sich immer wieder, dass die betriebliche Altersversorgung nicht homogen ist, weil die Mitarbeiter Rentenansprüche bei verschiedenen Versorgungswerken erworben haben. Während bei der neu erworbenen Firma X den Mitarbeitern die zukünftigen Betriebsrenten durch Direktzusagen des Arbeitgebers garantiert wurden, zahlen bei der Firma Y die Angestellten und Arbeiter in eine rückgedeckte Unterstützungskasse ein. Betriebsteil Z sichert seine Mitarbeiter über eine Pensionskasse ab, für andere gilt eine Betriebsvereinbarung zur mischfinanzierten bAV. Diese unterschiedlichen Durchführungswege und Versorgungssysteme müssen zusammengeführt werden.

Unter anderem aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine Harmonisierung dringend geboten. Mitarbeiter können durch Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, von Tarifverträgen oder dem Betriebsrentengesetz Mitspracherechte bei der Gestaltung der bAV haben. Haftungsfragen entstehen zum Beispiel, wenn unter einem Firmendach ein Wirrwarr aus unterschiedlich finanzierten bAV-Vereinbarungen bei verschiedenen Versorgungsträgern besteht – arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder einer Mischform daraus.

Gerade mittelständische Unternehmen, die im Laufe der Jahre immer wieder mit neuen bAV-Anbietern zusammen arbeiteten, kapitulieren schließlich vor der Bestimmungs-Vielfalt unterschiedlicher Durchführungswege und dem Formular-Chaos. Es einfach „so weiterlaufen zu lassen“, kann bedenkliche Folgen haben. Hier sind die Spezialisten der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung gefragt, die eine genaue Bestandsaufnahme machen und schließlich eine Analyse vornehmen, auf Grund derer eine Harmonisierung in Angriff genommen werden kann. Dabei kann es durchaus sein, dass jede einzelne Personalakte zur Statusfeststellung in die Hand genommen werden muss.

Wenig bekannt ist, dass auch Entgeltumwandlungs-Verträge, die allein vom Arbeitnehmer mit Teilen seines Bruttolohns finanziert werden, einer Haftungsprüfung im Personalbüro unterzogen werden sollten. Ergeben sich hierdurch Gründe für eine Neugestaltung von Formularen oder Haftungsfallen für den Arbeitgeber, müssen die Entgeltumwandlungsvereinbarungen entsprechend neu gestaltet werden.

Da die Bestimmungen zur betrieblichen Altersversorgung mit ihren steuerlichen und arbeitsrechtlichen Implikationen sehr komplex sind, gibt die Unterstützung durch bAV-Spezialisten den Unternehmen Sicherheit. Die DGbAV berät bundesweit. Mehrere Dutzend bAV-Fachleute – darunter Absolventen des universitären Bildungsgangs zum bAV-Ökonom (EBS) – können gerade bei Unternehmen mit unterschiedlichen Standorten in kurzer Zeit per Bestands­aufnahme und Analyse die angestrebte Harmonisierung der bAV einleiten. In der Umstellungsphase ist eine individuelle Beratung jedes einzelnen Mitarbeiters unumgänglich. Auch das leistet die DGbAV, deren Spezialisten Mitarbeitberatungen im Stundentakt in den Unternehmen durchführen, um für alle beteiligten Parteien größtmögliche Transparenz zu erreichen.



Herr Matthias von Debschitz
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E-Mail: vondebschitz.presse@t-online.de

Deutsche Gesellschaft für
betriebliche Altersversorgung mbH
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