Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung nun bei allen Unternehmen und Betrieben, ob diese die Abgabe korrekt ausgeführt haben. Die Betriebe werden schriftlich aufgefordert, versäumte Zahlungen aus den letzten fünf Jahren nachzumelden. Wer dieser Aufforderung nicht binnen vier Wochen nachkommt, dem drohen hohe Nachzahlungen auf Schätzbasis, Nachprüfungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Haufe bietet unter http://www.haufe.de/personal/service allen interessierten Unternehmen eine FAQ-Liste an, die als pdf-Dokument gratis zum Download bereit steht. Darin wird beispielsweise erklärt, wie die Künstlersozialabgabe zu entrichten ist und dass sich Unternehmer selbst bei der Künstlersozialkasse melden sollten und nicht warten sollten, bis sie von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben werden.
Herr Oliver Kaiser
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