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23.07.2008 - dvb-Presseservice

Hausärztliche Versorgung mit Augenmaß stärken Wahlgeschenke an Hausärzte belasten Versicherte

"Die Förderung der hausärztlichen Versorgung darf nicht durch teure Wahlgeschenke an die Hausärzte erfolgen, sondern muss den Interessen der Versicherten dienen“, kritisiert Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, die derzeitigen Überlegungen der Politik zur Hausarztzentrierten Versorgung. Durch die geplante Gesetzesänderung gehe das Verhandlungsmandat von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf die Hausärzteverbände über. Damit würde de facto ein neues Monopol geschaffen – und dies, obwohl mit dem GKV-WSG gerade erst die hausärztliche Versorgung der Versicherten von der kollektivvertraglichen Organisation in die selektivvertragliche überführt worden sei. Der Gesetzgeber höhle damit sein eigenes Gesetz aus.

Zudem sieht der durch den Hausärzteverband initiierte Gesetzentwurf die Einleitung eines Schiedsverfahrens vor, wenn sich die Vertragsparteien nicht einigen. In diesem Fall ist eine unabhängige Schiedsperson von den Vertragsparteien oder der Aufsichtsbehörde zu benennen. Die Schiedsperson setzt den Vertragsinhalt und die Vergütung fest. "Mit dieser Lösung erhalten die Hausärzte einen Anspruch auf einen Vertragsabschluss, der dem Wesen des Selektivvertrages widerspricht. Damit wird die Idee der freien Vertragsgestaltung ad absurdum geführt und das Vertragsmonopol von der Kassenärztlichen Vereinigung auf den Hausärzteverband überführt", so Ballast.

Der Vorstandsvorsitzende kommentierte zudem die mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung verbundene Verpflichtung für die Kassen, bis zum 30. Juni 2009 Hausarztverträge abzuschließen: "Hausarztverträge müssen dem Versicherten nutzen, es kann nicht sein, dass nun – ohne Rücksicht auf die Konsequenzen für die Versicherten und Beitragszahler – durch eine Fristsetzung Kassen dazu gezwungen werden, Verträge abzuschließen, die vielleicht für die Versorgung keine Verbesserung bedeuten und nur zusätzliches Geld kosten." Bisherige Berechnungen der Ersatzkassen ergeben, dass bei einer Teilnahmequote von 25 Prozent der Ersatzkassenversicherten und einer zusätzlichen Vergütung von 10 Euro pro Versichertem finanzielle Mehrbelastungen von rund 142 Millionen Euro zu schultern wären. Bei einer Vergütung von 25 Euro und einer Teilnahmequote von 50 Prozent beliefen sich die Zusatzkosten für die Ersatzkassen sogar auf über 700 Millionen Euro. "Solche Ausgaben sind nur vertretbar, wenn in den Verträgen eine entsprechende Qualitätsverbesserung vereinbart werden kann. Dies wird aber um so schwerer, wenn wir nicht mehr selber die Vertragspartner auswählen können," so Ballast. Bisherige wissenschaftliche Untersuchungen haben darüber hinaus keinen signifikanten Nutzen der meisten bisher abgeschlossenen Hausarztverträge feststellen können.

Die durch das GKV-WSG geschaffene Möglichkeit der Selektivverträge sollte die Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen in der ambulanten Versorgung fördern. "Dieses Wettbewerbsinstrument jetzt zu zerstören ist inkonsequent, denn wer Wettbewerb will, der muss ihn auch zulassen", appellierte Ballast an die Politik.



Frau Michaela Gottfried
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