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15.01.2007 - dvb-Presseservice

Haus und Hof drinnen und draußen schützen

Sturm statt Schnee: Wetternachrichten in den Medien überschlagen sich

Regen peitscht durchs Land. Sturm zerrt an Dächern und Fassaden. Tag und Nacht. Dramatische Wetterwarnungen und Wasserstandsmeldungen beherrschen stündlich die Nachrichtensendungen. Alarmstimmung keineswegs nur in Küstenregionen. Statt Schneemassen plagen uns Sturmböen und Dauerregen. Sorgenvoll schauen Hauseigentümer wie Mieter zum Himmel. Sie fürchten um Hab und Gut. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) weiß Rat: „Wichtig ist jetzt sowohl die Wohngebäude- als auch eine Hausratversicherung. Diese Kombination verspricht fürs Eigenheim oder die Wohnung den wirksamsten Schutz.“

Die Folgen der dramatischen Wetterentwicklung können kräftig ins Geld gehen: abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden und entwurzelte Bäume, die weitere Schäden auslösen.
Die Wohngebäudeversicherung sichert Außenschäden durch Sturm am Haus ab. Dazu gehören unter anderem Fassaden, Fenster, Türen und das Dach. Versichert sind zudem alle Anbauten und Installationen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, auch Außenjalousien. Aber Achtung, betont Rudnik: „Die Versicherung tritt erst ab Windstärke acht ein.“

Auch die Hausratversicherung kann bei Sturmschäden zur Schadensregulierung herangezogen werden, wenn Möbel oder Inventar innerhalb des geschlossenen Gebäudes beschädigt worden sind. Rudnik: „Etwa wenn der Sturm ein Loch ins Dach gerissen hat und Möbel sowie Einrichtungsgegenstände durch Regenwasser beschädigt wurden.“ Übrigens: Auch außen angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln sind mitversichert. Und was nur wenige Verbraucher wissen: Sturmschäden sind auch in der Teilkasko fürs Auto mitversichert. Vorteil: In der Teilkasko gibt es nach einer Schadensregulierung keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Der Bund der Versicherten empfiehlt für den Schadensfall:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft
  • Veranlassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit der Versicherung
  • Dokumentieren Sie den Schaden vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch Zeitungsberichte über Sturmereignisse können hilfreich sein)
  • Schadensabwehr müssen Sie unverzüglich einleiten, wenn höhere Folgeschäden drohen.

Wichtiger Tipp: Umfassende Informationen rund um den richtigen Versicherungsschutz in allen Lebenslagen finden Sie in der anbieterneutralen aktuellen Verbraucherbroschüre des BdV „Gut und günstig versichert“. Sie können sie kostenlos beim Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg, Tel.: 04193-94222, Fax: 04193-94221, anfordern oder im Internet herunterladen unter:

http://www.bundderversicherten.de/bdv/Broschueren/Gutundguenstig.pdf



Frau Lilo Blunck
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten (BdV)
Rönkrei 28
22399 Hamburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de