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10.10.2008 - dvb-Presseservice

Hausarztzentrierte Versorgung

Geplante Gesetzesänderung verhindert Wettbewerb

"Die geplante Gesetzesänderung zur hausärztlichen Versorgung widerspricht dem von der Politik immer wieder postulierten Anspruch, für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu sorgen", kritisiert Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, den aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des § 73 b SGB V. Denn danach soll die Ausschreibung solcher Verträge entfallen und das Verhandlungsmandat würde auf die Hausärzteverbände übergehen. "De facto wird damit ein Monopol geschaffen – und damit ein Wettbewerbsinstrument zerstört, das die Politik mit dem GKV-WSG gerade erst geschaffen hatte", führt Ballast aus.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem die Einleitung eines Schiedsverfahrens vor, wenn sich die Vertragsparteien nicht einigen. In diesem Fall ist – im Gegensatz zum sonst im vertragsärztlichen Bereich vorgesehenen paritätisch besetzten Schiedsamt – eine unabhängige Schiedsperson von den Vertragsparteien oder der Aufsichtsbehörde zu benennen. Die Schiedsperson legt den Vertragsinhalt und die Vergütung fest. Thomas Ballast: "Mit dieser Lösung erhalten die Hausärzte einen Anspruch auf Vertragsabschluss – der eigentliche Sinn von Selektivverträgen geht damit verloren und die Idee der freien Vertragsgestaltung wird ad absurdum geführt."

Außerdem weist der Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände darauf hin, dass mit der geplanten Gesetzesänderung eine Verpflichtung für die Kassen verbunden ist, bis 30. Juni 2009 Hausarztverträge abzuschließen. Durch diese Fristsetzung seien die Kassen gezwungen, Verträge abzuschließen, die eventuell gar keine Verbesserung der Versorgung für die Versicherten darstellen, in jedem Fall aber zusätzliches Geld kosten würden. Und das in erheblichem Umfang, wie erste Berechnungen der Ersatzkassen zeigen: Danach fielen bei einer Teilnahmequote von 25 Prozent der Ersatzkassenversicherten und einer zusätzlichen Vergütung von 10 Euro pro Versichertem finanzielle Mehrbelastungen von rund 142 Mio. Euro, bei einer Teilnehmerquote von 50 Prozent und einer Vergütung von 25 Euro sogar Mehrkosten von über 700 Mio. Euro an. Vertretbar wären dieses Ausgaben nur, wenn in den Verträgen auch entsprechende Qualitätsverbesserungen vereinbart werden könnten. Das wiederum setze aber voraus, dass die freie Wahl des Vertragspartners erhalten bliebe. "Genau das aber würde durch die geplante Gesetzesänderung verhindert. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kassen bei der Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen in der ambulanten Versorgung würden damit stark eingeschränkt – von Wettbewerb kann hier dann nicht mehr die Rede sein", fasst Ballast zusammen.



Frau Michaela Gottfried
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