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09.11.2005 - dvb-Presseservice

Haushaltssanierung des Bundes darf nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen

 

Bergisch Gladbach. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen fordern die Verhandlungsführer der Koalition auf, den bereits für 2006 gesetzlich beschlossenen und von den Krankenkassen fest eingeplanten Zuschuss zu den versicherungsfremden Leistungen der Kassen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro unverändert beizubehalten. Überlegungen in den Koalitionsverhandlungen, Zahlungen des Bundes aus der Tabaksteuer zum Ausgleich für gesamtgesellschaftliche Leistungen auf 2,5 Milliarden Euro im Jahre 2006 zu beschränken, würden für die gesetzlichen Krankenkassen einen Einnahmeverlust von 1,7 Milliarden Euro bewirken und damit die Wirkung von notwendigen Sparpaketen im Arzneimittelbereich gleich wieder aufheben. Ohne Reformen würde nach den Prognosen des Schätzerkreises in der GKV der durchschnittliche Beitragssatz in 2006 um 0,25 Beitragssatzpunkte steigen. Zusätzlich wird die GKV durch die geplante Mehrwertsteuererhöhung mit ca. 295 Millionen Euro pro Prozentpunkt belastet. Im Ergebnis würde der derzeitige Stand der Koalitionsvereinbarungen die finanzielle Situation der GKV verschlechtern statt verbessern. Die Beiträge müssten bereits in 2006 im Durchschnitt um mindestens 0,3 Prozentpunkte erhöht werden.

Damit würde die Koalition ihrem Ziel, die Lohnzusatzkosten zu senken und somit den Faktor Arbeit zu verbilligen, entgegenarbeiten. 

Die Gesetzliche Krankenversicherung kam und kommt bei der Erbringung ihrer Leistungen, anders als zum Beispiel die Arbeitslosen- oder die Rentenversicherung, vollständig ohne staatliche Zuschüsse aus. Dies soll auch so bleiben. Es war und ist jedoch richtig, dass gesamtgesellschaftlich gewollte Leistungen auch über Steuergelder gesamtgesellschaftlich finanziert werden. Die Leistungen aus Steuermitteln zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen der Kassen seien im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 von den künftigen Koalitionären gemeinsam beschlossen worden. Sie ersetzen den Kassen Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit, die keinen Krankheitsbezug haben. Dazu gehören Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes und die beitragsfreie Versicherung während der Elternzeit. Die Krankenkassen stellen diese Leistungen wirtschaftlich und unbürokratisch zur Verfügung.

Nach dem GMG sollen die Zahlungen des Bundes, die in 2005 insgesamt 2,5 Milliarden Euro betragen, im Jahre 2006 auf 4,2 Milliarden Euro steigen. Haushaltspolitiker fordern nun, die Zahlungen auf dem Stand von 2005 einzufrieren. 

Die Vorstellungen der Haushaltspolitiker widersprechen vollständig den bekannt gewordenen Plänen der Gesundheitspolitiker, durch Kostendämpfungsmaßnahmen im Arzneimittelsektor die Finanzlage der GKV zu stabilisieren. Dies zeigt nach Auffassung der Spitzenverbände auch, dass es kein stimmiges Gesamtkonzept für die Gesundheitspolitik gibt. 

 - Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info -



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